Gleich zu Beginn bricht die Angeklagte in Tränen aus. Sie soll Mitglied einer Betrügerbande sein. Foto: dpa

Weil sie mit mehreren Komplizen in Supermärkten, an Tankstellen und in Baumärkten mit gestohlenen Karten eingekauft haben soll, steht eine 29-jährige Frau vor dem Landgericht Stuttgart. Wird sie ein Geständnis ablegen?

Stuttgart - Kaum haben die Mitglieder der 17. Strafkammer den Gerichtssaal betreten, bricht die Angeklagte in Tränen aus. Es soll nicht das letzte Mal gewesen sein, obwohl die mehrfach vorbestrafte 29-Jährige gerichtserfahren ist. Die Staatsanwältin wirft der dreifachen Mutter gut zwei Dutzend Fälle des Betrugs, der Urkundenfälschung und der Fälschung von Zahlungskarten vor – begangen in Stuttgart und Umgebung, aber auch in Köln, Offenbach und Wiesbaden. Die Bande, der die Angeklagte angehören soll, sei zudem in Berlin aktiv gewesen, so die Staatsanwältin. Knapp 140 Kartenbetrügereien soll die Bande begangen haben.

Im November 2015 habe die Bande von einem unbekannten Türken gestohlene EC-Karten gekauft. Von November 2015 bis Anfang Februar 2016 sei die Gruppe dann mit den Karten munter einkaufen gegangen. Dabei ging sie ausschließlich in Supermärkte, Baumärkte oder zu Tankstellen, bei denen man per Unterschrift bezahlt. Denn die Geheimzahlen für die Karten hatten die Täter nicht. Zuvor hatten sie mit Aceton die Originalunterschrift auf der Rückseite der Karten entfernt und fiktive Signaturen eingetragen.

Karten werden zuerst mit Aceton behandelt

Die Angeklagte soll viermal in Stuttgart und siebenmal in den Kreisen Rems-Murr, Ludwigsburg und Esslingen eingekauft haben. Die anderen Fälle trugen sich in Köln, Offenbach und Wiesbaden zu. Der Wert der Beute beläuft sich auf knapp 7000 Euro. Die Gesamtbeute der Bande liegt demnach um ein Vielfaches darüber. Anfang Dezember vorigen Jahres nahm die Polizei die Frau und drei weitere Personen fest. Weitere Bandenmitglieder sind flüchtig.

Diese Art des Debitkartenbetrugs kommt nicht so häufig vor wie das sogenannte Skimming. Dabei werden die Kartendaten, die auf dem Magnetstreifen gespeichert sind, ausgelesen. Dann schlagen die Betrüger meist an Geldautomaten, gern auch vom Ausland aus, zu und heben Bares von den Konten der Opfer ab. Der vor der 17. Strafkammer verhandelte Betrug ist eher ein Randphänomen.

Dreifache Mutter hat 16 Vorstrafen

„Sie können nach derzeitigem Stand nicht mit einem Freispruch rechnen“, sagt Vorsitzender Richter Thomas Hillenbrand zu der erneut weinenden Frau. Ob ihr alle Taten nachzuweisen sind, sei zwar unklar. In einigen Fällen hätten Überwachungskameras jedoch Fotos geschossen. Zudem habe die Polizei Fingerspuren der Angeklagten sichergestellt. Sie möge sich überlegen, ob sie ein Geständnis ablegen wolle, so Hillenbrand. Einen Strafrabatt hat die Frau bitter nötig. Ihr Vorstrafenregister weist 16 Einträge aus. Die Staatsanwältin hält eine Strafe von vier Jahren Gefängnis für angemessen. Der Prozess wird fortgesetzt.