Bisher haben nicht viele der rund 7200 Dieselfahrer aus Stuttgart und der Region, die vom Fahrverbot ausgenommen werden könnten, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt. Foto: imago stock&people

Liegt es vielleicht daran, dass Bußgelder erst ab Februar verhängt werden, oder an den Weihnachtsferien? Kurz vor dem Stichtag 1. Januar, an dem das Fahrverbot für Euro-4-Diesel in Stuttgart gilt, ist die Nachfrage nach Ausnahmegenehmigungen gering.

Stuttgart - Wenige Tage vor Inkrafttreten des Fahrverbots für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 und schlechter am 1. Januar liegt die Zahl der genehmigten Ausnahmeanträge noch immer weit unterhalb der von der Stadt erwarteten Zahl an rund 7200 Fahrzeugen, die vom Verkehrsverbot ausgenommen werden können. Stand Freitagvormittag sind bei der Stadt knapp 3218 Anträge eingegangen, nur etwa 700 wurden positiv beschieden. Rund 800 Antragssteller konnten dagegen die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nicht nachweisen, manche zeigten sich uneinsichtig. „Natürlich gibt es auch Beschwerden“, so eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage.

Offenbar herrscht auch bei sozialen Einrichtungen noch große Unsicherheit darüber, ob für ihre Dieselfahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Die Stadt verweist auf ihre umfangreichen Informationen auf der städtischen Homepage. Demnach sind Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, insbesondere zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden, aber auch soziale und pflegerische Hilfsdienste grundsätzlich ausnahmeberechtigt – sie müssen allerdings einen entsprechenden Antrag einreichen.

Anträge aus Stuttgarter derzeit nicht prioritär bearbeitet

Nach Angaben der Stadt stammen rund ein Drittel der bisher eingereichten Anträge aus Stuttgart, die andere Hälfte aus der Region oder aus dem Bundesgebiet. Weil für die Stuttgarter Dieselfahrer noch eine Übergangsfrist bis zum 31. März gilt, werden deren Anträge nicht prioritär bearbeitet. „Wir konzentrieren uns zunächst auf die Antragssteller von auswärts“, so die Sprecherin der Stadt. So seien etwa Anträge aus Berlin, Münster, München, Duisburg und aus der Schweiz eingegangen.

Über die Website der Stadt können Antragssteller weiterhin ihre Daten und erforderlichen Dokumente hochladen. Darüber hinaus können Anträge auch persönlich in der Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart, abgegeben werden. Fragen können schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden. Telefonisch ist das zehnköpfige Team unter 07 11/2 16-3 21 20 zu erreichen.