Die Zahl der vom Missbrauch betroffenen Kinder wächst und wächst und wächst. Foto: dpa

Rastatt, Baden-Baden, Achern – und jetzt auch Lörrach. Die Missbrauchsvorwürfe gegen einen Schwimmlehrer häufen sich, die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Mann mindestens 40 Mädchen vergangen hat.

Baden-Baden - An 40 kleinen Mädchen soll sich ein Schwimmlehrer an verschiedenen Orten in Baden vergangen haben - teils filmte der 33-Jährige den Missbrauch im Schwimmunterricht sogar mit einer Unterwasserkamera. Der Mann war vor gut einem halben Jahr wegen zunächst sechs Fällen festgenommen worden.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wirft ihm die Staatsanwaltschaft Baden-Baden nun 136-fachen Missbrauch von Mädchen im Alter zwischen vier und acht Jahren vor. In fünf Fällen legt sie dem Mann schweren sexuellen Missbrauch zur Last. Mindestens zwei seiner Opfer schüchterte er demnach massiv ein. „Er hat gedroht, dass er sie umbringt“, sagte Sprecher Michael Klose am Mittwoch.

Der Mann soll zwischen Oktober 2015 und bis kurz vor seiner Festnahme im September 2017 sein Unwesen unter anderem im Raum Rastatt, Baden-Baden und Achern getrieben haben. Bekannt wurden nun auch zwei Missbrauchsfälle aus dem südbadischen Lörrach vom September 2016. 37 Kinder sind namentlich bekannt; sie wurden in Anwesenheit ihrer Eltern befragt. In drei Fällen steht die Identität noch nicht fest.

Schwimmlehrer hat bislang kein Geständnis abgelegt

Staatsanwalt Klose geht davon aus, dass seine Behörde noch in der ersten Aprilhälfte Anklage erhebt. Der Haftbefehl lautet nun auf schweren sexuellen Missbrauch in fünf Fällen und auf sexuellen Missbrauch in 131 weiteren Fällen. Weil er seine Opfer teils auch filmte, wird dem Schwimmlehrer in 14 Fällen zudem Herstellung von kinderpornografischem Material und in zwei Fällen - wegen der Drohung - Nötigung vorgeworfen. Über die Ausweitung des Haftbefehls hatten zuvor verschiedene Medien berichtet.

Der Mann war nach Anzeigen von Eltern und nach Auswertung von umfangreichem Videomaterial, das bei ihm sichergestellt wurde, hinter Gitter gekommen. Der Schwimmlehrer selbst hat laut Staatsanwaltschaft bislang kein Geständnis abgelegt. Zunächst habe er die Vorwürfe bestritten und dann geschwiegen.

Weil die Untersuchungshaft in der Regel höchstens sechs Monate dauern darf, prüft das Oberlandesgericht Karlsruhe derzeit die Fortdauer der Haft. Die Staatsanwaltschaft führt neben den massiven Tatvorwürfen auch Verdunkelungs- und Fluchtgefahr an.