Ein junger Mann hat Drogen an Minderjährige vertickt. Foto: dpa

Ein 26-Jähriger ist wegen des gewerbsmäßigen Handels mit Rauschgift zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zuvor hatte er mehr als sechs Monate in U-Haft verbracht.

Marbach - Mehr als sechs Monate hat ein junger Mann in U-Haft verbracht, bevor er sich am Dienstag vor Gericht zum Geständnis durchringen konnte. Der 26-Jährige musste sich wegen der Abgabe von Drogen an Minderjährige und gewerbsmäßigem Handel mit Rauschgift vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Marbach verantworten.

„Ich schäme mich und möchte mich entschuldigen“, sagte der Mann, der zunächst von sich erzählt hatte. Seinen Worten zufolge ging er acht Jahre in seiner Heimat Afghanistan zur Schule, bevor er vom französischen Militär zum Soldaten ausgebildet wurde. In seiner Gruppe sei es auch zu Tötungen von Taliban gekommen, bevor er diesen in die Hände fiel, gefangen genommen und gefoltert wurde.2015 konnte er übers Mittelmeer nach Italien fliehen und von dort weiter nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er erhielt jedoch eine Duldung und fand einen Job bei einem Postunternehmen. Im Januar 2019 fand die Polizei bei einer Kontrolle in der Asylunterkunft in Marbach beim Angeklagten Rauschgift und stellte dieses sicher. „Das hat Sie aber nicht davon abgehalten, weiter mit Drogen zu handeln“, resümierte die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller bei der Urteilsverkündung.

Staatsanwaltschaft und Gericht gingen bei den angeklagten sieben Taten von minderschweren Fällen aus. Der Angeklagte habe die so genannten weichen Drogen nicht auf einem Schulhof an unbedarfte Jugendliche vertickt. Vielmehr seien die minderjährigen Konsumenten zu ihm in die Unterkunft gekommen. „Sie sind dem Gericht allesamt bekannt, saßen hier bereits auf der Anklagebank und konsumieren seit längerer Zeit Rauschgift“, erläuterte die Richterin weiter.Strafmildernd für den Mann wirkte sich neben seinem umfassenden Geständnis aus, dass er in Deutschland bislang nicht vorbestraft ist. Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen der unerlaubten Abgabe von Rauschgift an Minderjährige in fünf Fällen sowie des gewerbsmäßigen Handels mit Drogen in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und gab ihm mit auf den Weg: „Sie sollen, wie jeder andere auch, die Chance erhalten, sich zu bewähren. Sollte das nicht klappen, müssen Sie aber, wie jeder andere auch, die Strafe verbüßen.“