Google Maps ist einer der beliebtesten Karten- und Navigationsdienste. Foto: IMAGO/NurPhoto/IMAGO/Nikolas Kokovlis

Der Tech-Konzern Google schränkt Nutzungsmöglichkeiten bei seinen Diensten ein. Unter anderem ist der Kartendienst Maps betroffen. Woran liegt das?

Wer nach einer Sehenswürdigkeit, einer Adresse oder einem Restaurant über die „normale“ Google-Suche gesucht hat, konnte in der Vergangenheit mit einem Klick zum Karten-Dienst Google-Maps wechseln. Das war vor allem praktisch, um sich den Weg zum Ziel direkt anzeigen zu lassen.

Seit einigen Tagen ist das nicht mehr möglich. Wer über einen Browser sucht, der bekommt die Karte zwar weiterhin angezeigt, sich mit einem Klick zum anderen Dienst der Suchmaschine weiterleiten zu lassen, funktioniert jedoch nicht mehr.

Darum sind die Google-Dienste nicht mehr verbunden

Was für Nutzer unpraktikabel – vielleicht sogar nervig – sein mag, hat einen Grund. Google hat die nun statische Karte nicht freiwillig eingeführt, sondern war dazu gezwungen. Auslöser ist der Digital Markets Act (DMA), eine neue Richtlinie der Europäischen Union (EU), die seit dem 7. März umgesetzt werden muss.

Ziel der EU-Verordnung ist es, dass große Tech-Konzerne viele ihrer Angebote öffnen müssen, Dienste entknüpfen oder den Menschen die Wahl lassen, ob sie etwa eine bestimmte Software nutzen möchten oder nicht. Für Google bedeutet das, dass es seine eigenen „Produkte“ nicht mehr so prominent in den Suchergebnissen platzieren kann beziehungsweise die Weiterleitung auf den Kartendienst Maps nicht mehr möglich ist.

Kann man das auch umgehen?

Wer weiterhin möglichst schnell zu Maps kommen will, hat zwei Möglichkeiten, die Einschränkung zu umgehen:

  • Rechts unter dem Google-Maps-Kartenausschnitt in der Google-Suche findet sich immer noch ein „Routenplaner-Button“ (Directions), der dann doch zu Google Maps führt.
  • In den Einstellungen des Google-Kontos können Suche und Maps standardmäßig verknüpft werden. Dann funktioniert die Weiterleitung auch. Nachteil dabei: beim Surfen muss der Nutzer oder die Nutzerin permanent bei seinem oder ihrem Google-Konto angemeldet sein, damit die Verknüpfung funktioniert.

Insgesamt spricht Google von mehr als 20 Änderungen allein bei der Suche, die aufgrund der DMA-Bestimmungen vorgenommen worden sind.