Jahr für Jahr verlieren Steuerzahler richtig viel Geld, weil sich der Fehlerteufel einschleicht. Foto: dpa

Der 30. September ist der letzte Termin, an dem Verbraucher ihre Steuererklärung für 2013 abgeben können. Doch auch wenn die Zeit drängt, so raten Experten, nicht im Turbotempo die Formulare auszufüllen: Jahr für Jahr verlieren Steuerzahler richtig viel Geld, weil sich der Fehlerteufel einschleicht.

Stuttgart -  Der 30. September ist der letzte Termin, an dem Verbraucher ihre Steuererklärung für 2013 abgeben können. Doch auch wenn die Zeit drängt, so raten Experten, nicht im Turbotempo die Formulare auszufüllen: Jahr für Jahr verlieren Steuerzahler richtig viel Geld, weil sich der Fehlerteufel einschleicht.Wir haben die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung für Sie aufgelistet:

Nummer 1: Ausgaben vergessen

Arbeitnehmer dürfen ihre Beiträge für die Riester- oder Rürup-Rente absetzen. Wer solche Altersvorsorgeverträge abgeschlossen hat, weiß das in der Regel auch. Das Geltendmachen ist in der Regel ein schlagkräftiges Verkaufsargument für die Sparprodukte. „Doch aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten dann auch tatsächlich in der Steuererklärung aufzulisten“, sagt Christina Georgiadis, Sprecherin des Verbands der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Damit fallen Zahlungen von meist vielen hundert Euro unter den Tisch.

Nummer 2: Bar zahlen

Auch die Ausgaben für Handwerker, Gärtner, Putzfrauen, die Möbelpacker, die beim privaten Umzug helfen oder Kosten für Au-pair-Mädchen dürfen in die Steuer gepackt werden. Entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Doch viele Bürger zahlen den Arbeitslohn in bar statt das Geld zu überweisen. Damit bleiben sie aber voll auf den Ausgaben sitzen, das wird nicht akzeptiert. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben und sie brav aufzulisten. Am Ende ist das Finanzamt unerbittlich: Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile.

Nummer 3: Außergewöhnliche Belastungen vergessen

Auf jeden Fall rein in die Steuer für 2013 gehören alle außergewöhnlichen Belastungen wie Arztkosten, Pflege oder Scheidung– auch wenn es momentan Grenzen dafür gibt. Der Bundesfinanzhof muss bald klären, ob die zumutbare Eigenbelastung noch Bestand hat und der Fiskus nicht doch mehr mithelfen muss (BFH VI R 32/13). Jeder sollte deshalb Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten und Logopäden sicherheitshalber geltend machen. Außerdem alles, was verordnet wurde, von Medikamenten übers Augenlasern, bis zu Rollstühlen, Kuren und Hörgeräten. Wer Unterhalt an den Lebensgefährten zahlt oder an Angehörige wie Eltern, kann bis zu 8130 Euro für das Jahr 2013 absetzen. Das sind 126 Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Muss jemand krankheitsbedingt ins Pflegeheim, lässt sich auch diese Summe absetzen.

Sollten die BFH-Richter die Belastungsgrenze tatsächlich kippen, haben sich Bürger durch das Auflisten vom ersten Cent an deutlich größere Steuervorteile gesichert, wie Steuerexpertin Christina Georgiadis erklärt. Dann lassen sich die vollen Kosten fürs Implantat oder die Brille absetzen. Das gilt auch, wenn bis zum Steuerbescheid noch kein Urteil gefällt wurde. Den Vorteil gibt es dann nachträglich.

Nummer 4: Mangelhafte Mietverträge

Häufig vermieten Verwandte Häuser und Wohnungen unter sich. Das hat seine Vorteile: Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Doch auch hier verschenken Steuerzahler immer wieder viel Geld, weil sie zwei Bedingungen nicht beachten: Die monatliche Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Und der Mietvertrag muss einem Fremdvergleich standhalten. Was bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt. Zudem muss sie pünktlich überweisen werden und es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, setzt das Finanzamt garantiert den Rotstift an.

Nummer 5: In der Zeile verrutscht

Die typischen Flüchtigkeitsfehler: Der Steuerbürger vertut sich in der Zeile und trägt seine Fortbildungskosten nicht etwa im Kästchen für „Weiterbildung“ ein, sondern bei im Kästchen der „allgemeinen Werbungskosten“. Oder es sind die Handwerkerleistungen, die nicht in der Spalte landen, in die sie gehören, sondern bei den außergewöhnlichen Belastungen. Der Finanzbeamte streicht dann zwar die angesetzten Kosten aus den falschen Zeilen raus - trägt sie aber nicht in die richtigen ein, mahnt Christina Georgiadis. Die Kosten gehen verloren.

Nummer 6: Fristen missachtet

Haben sich in die Steuererklärung Fehler eingeschlichen, können diese korrigiert werden – aber viel Zeit bleibt dafür nicht:. Vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids verstreicht die Einspruchsfrist. Bis dahin können Steuerzahler die Post vom Finanzamt nochmals auf Fehler durchsehen oder einen Profi vom Lohnsteuerhilfeverein engagieren.

Nummer 7: Sich drücken

Der teuerste Fehler ist, gar keine Erklärung abzugeben. Wer das tut, verschenkt viele hundert Euro, sagt Christina Georgiadis. Steuerbürger, die ihre Erklärung selbst machen, können immerhin durchschnittlich gut 400 Euro zurückholen. Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen konnten sich im Jahr 2013 im Schnitt von mehr als 1000 Euro Rückerstattung mehr freuen.