Die Tänzer des Tus Stuttgart haben sich vor Gericht erfolgreich gegen einen Vereinsausschluss gewährt. Sie dürfen weiterhin die Einrichtungen des Tus nutzen. Foto: Bernd Kreis

In einem der größten Vereine Stuttgarts hängt der Haussegen schief. Die Tanzabteilung des Tus Stuttgart soll vor die Tür gesetzt werden. Das Landgericht interveniert. Was ist da los auf der Waldau?

Degerloch - Der 1867 gegründete Turn- und Sportbund Stuttgart (Tus) wird als viertgrößter Sportverein der Landeshauptstadt mit aktuell mehr als 5000 Mitgliedern auch nach dem 30. Juni weiterhin eine Tanzsportabteilung haben. Das Landgericht Stuttgart hat dem auf der Waldau beheimateten Verein am Freitag untersagt, die rund 240 Mitglieder starke Tanzsportabteilung vor die Tür zu setzen, wie es der Vorstand zuletzt geplant hatte. In einer einstweiligen Verfügung sprach das Landgericht den Mitgliedern der Tus-Tanzsportabteilung das Recht zu, weiterhin die Einrichtungen des Vereins und insbesondere die Räume des Tanzsportzentrums auf der Waldau wie in der Vergangenheit uneingeschränkt nutzen zu können. Auch gesonderte Mietzahlungen, die der Tus-Vorstand von den Tänzern offenbar verlangt hatte, kann der Verein laut dem Gerichtsentscheid nicht fordern. Kommt der Tus dem Gerichtsentscheid nicht nach, könnte dies böse Konsequenzen für den Vorstand haben. Bei Missachtung des Urteils drohen bis zu 250 000 Euro Geldstrafe. Zudem muss der Tus die Kosten des Verfahrens tragen, die sich nach Informationen unserer Zeitung bereits auf mehrere Tausend Euro belaufen.