Der KSC will wie viele andere Proficlubs nicht mit wehenden Fahnen untergehen Foto: dpa/Uli Deck

Die Corona-Krise verschärft die Situation bei vielen Proficlubs. Das Thema Insolvenz wird in der Fußballszene heiß diskutiert – weil sie einige Clubs in einer besonderen Ausprägung retten könnte.

Stuttgart - Manchmal, so heißt es, liegt in der Krise eine Chance. Wohl selten hat die alte Weisheit so zugetroffen wie jetzt für einige Fußballclubs von der ersten bis zur dritten Liga. Michael Becker, der Geschäftsführer des Zweitligisten Karlsruher SC, sprach am Montag offiziell recht nüchtern von einer Lösung, die „charmant“ klinge. Tatsächlich aber ist es wohl nicht ausgeschlossen, dass Becker im stillen Kämmerlein eher von einer Hammerlösung für seinen KSC spricht.

Worum es geht? Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) beschloss bei einer per Videokonferenz abgehaltenen Mitgliederversammlung mit den 36 Proficlubs dies: Im Falle einer Insolvenz eines Vereins wird in dieser Saison vom üblichen Abzug von neun Punkten aufgrund der Corona-Krise abgesehen. Ein paar Tage später zog der für die dritte Liga zuständige Deutsche Fußball-Bund (DFB) nach und übernahm die Regelung für diese Spielklasse.

Die Vorteile liegen auf der Hand

Der Zweitligist KSC, den Verbindlichkeiten in Höhe von rund 17 Millionen Euro drücken, könnte nun also eine sogenannte Insolvenz in Eigenverwaltung antreten und damit große Teile seiner Verbindlichkeiten streichen, ohne dafür neun Punkte abgezogen zu bekommen – und damit mit größter Wahrscheinlichkeit abzusteigen. Oder anders: Der Karlsruher SC könnte sich mit dieser umgangssprachlich Planinsolvenz genannten Methode ohne größere sportliche Folgen sanieren.

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Der Vorteil für den Club läge auf der Hand: Die Gläubiger verzichten bei der Insolvenz in Eigenverantwortung in der Regel auf einen Teil ihrer Forderungen und erhalten nur einen Bruchteil ihres Geldes, nicht selten sind das nur rund zehn Prozent. Einen externen Insolvenzverwalter gibt es nicht, der Betrieb läuft weiter, Spielerverträge gelten weiterhin.

All das klingt wie ein Segen für den KSC, den Zweitliga-Konkurrenten des VfB Stuttgart – und mutmaßlich für gut ein Dutzend anderer Profivereine, die laut dem „Kicker“ in der Corona-Krise akut von der Insolvenz bedroht sind.

Die Sache allerdings hat einen Haken: Der KSC hat den Großteil seiner Verbindlichkeiten wie einige andere Clubs – unter anderem der Drittligist 1. FC Kaiserslautern, den Schulden von knapp 20 Millionen Euro plagen sollen – schon vor Ausbruch der Pandemie angehäuft. In Teilen der Öffentlichkeit manifestiert sich in diesen Tagen also folgendes Bild: Da betreibt ein Proficlub über Jahre Misswirtschaft, verschuldet sich – und kann jetzt aufgrund einer Notfallregelung die selbst verschuldeten alten Verbindlichkeiten, die nichts mit der Corona-Krise zu tun haben, per Handstreich begleichen.

Die DFL tut ihrerseits auch nichts dafür, um der Skepsis vorzubeugen: Sie prüft nicht, ob die finanzielle Schieflage durch die Corona-Krise hervorgerufen wurde. Die neue Regelung von DFL und DFB hat also zumindest ein Geschmäckle – und sie hat auch einige andere Problemfelder.

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Denn eine Insolvenz ist eine Insolvenz und bleibt eine Insolvenz, allein die Begrifflichkeit verursacht einen veritabeln Imageschaden für die Clubs und einen Ansehensverlust bei Fans, Sponsoren und bei allen anderen möglichen Geldgebern. Das ist auch dem KSC-Geschäftsführer Michael Becker bewusst, der bei allem Charme für die Planinsolvenz betont, dass der Verein auch an Vertrauen verlieren würde.

Am Beispiel des Karlsruher SC zeigt sich das besonders eindrücklich. Der berühmte Wildpark wird gerade umgebaut, die Kommune finanziert das neue Stadion vor, der KSC soll die Zahlungen später über mehr als 30 Jahre lang abstottern. Zunächst aber zahlt der Steuerzahler – weshalb dem KSC auch nur leise Zweifel an der Liquidität ungelegen kommen, von einer Insolvenz ganz zu schweigen. Ende April nun sollen die KSC-Mitglieder über die Planinsolvenz abstimmen. Alles ist offen.

Höhere Hürden als gedacht?

Klar hingegen ist, dass die Insolvenz in Eigenverantwortung einst unter anderem deshalb eingeführt wurde, um unverschuldet in Not geratenen Unternehmen zu helfen, und eben nicht – so drücken es Experten aus –, um die Fortführung von Misswirtschaft zu billigen.

Ferner, so ist die allgemeine Handhabe, sind das Vertrauen und das Einverständnis der Gläubiger trotz der gelockerten Regelungen unabdingbare Voraussetzungen, um diese Form der Insolvenz auf den Weg zu bringen.

Auf den Karlsruher SC und potenzielle andere Antragssteller aus den Fußball-Profiligen warten also vielleicht bald höhere Hürden, als sie es sich womöglich gerade ausmalen.