Gaststätten dürfen zwar wieder öffnen, leiden aber nach wie vor unter Umsatzeinbußen – unter anderem wegen der geltenden Hygienevorschriften. Foto: dpa/Martin Schutt

Vom 1. Juli an können Hotels und Gaststätten weitere finanzielle Hilfen beantragen. Die Antragstellung ist zeitaufwendiger als beim Soforthilfeprogramm – Prüfung und Auszahlung dürften sich hingegen beschleunigen.

Stuttgart - Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes können von diesem Mittwoch an Anträge auf Stabilisierungshilfe aus Landesgeldern stellen. Damit erhalten gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Sozialunternehmen zusätzliche Unterstützung im Anschluss an die Corona-Soforthilfe von Land und Bund. Die Landesregierung hatte das Programm bereits am 23. Juni beschlossen, am Montag gaben Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf (beide CDU) die Details bekannt.

Betriebe, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind, erhalten demnach für den Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Hilfe in Höhe von bis zu 3000 Euro plus 2000 Euro pro Beschäftigten, Auszubildende inbegriffen. Wie groß der Betrieb ist, spielt bei der neuen Stabilisierungshilfe – anders als bei der Soforthilfe – keine Rolle. Das Land rechnet mit einem Bedarf von insgesamt 330 Millionen Euro.

Bescheid eines Steuerberaters ist Pflicht

Antragstellende Unternehmen müssen mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Tätigkeiten in der Branche erwirtschaften, um für das Programm berechtigt zu sein. Analog zum Soforthilfeprogramm müssen sie einen Liquiditätsengpass nachweisen, indem sie darlegen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten zu finanzieren. Das Privatvermögen wird nicht geprüft.

Anders als beim Soforthilfeprogramm müssen Antragsteller neben dem ausgefüllten Antragsformular einen Bescheid ihres Steuerberaters hochladen. Dadurch wird das Prozedere für Antragsteller zeitaufwendiger, Prüfung und Bewilligung der Anträge dürften hingegen schneller als bislang vonstatten gehen. „Unser Ziel ist es, dass von der Antragstellung bis zur Bewilligung nur wenige Werktage vergehen“, sagte die Wirtschaftsministerin.

Land will Bundesgelder nicht anrechnen

Wer die Stabilisierungshilfe in Anspruch nehmen will, muss das Antragsformular mit einer Liquiditätsplanung und dem Bescheid des Steuerberaters auf dem Portal der Kammern unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochladen. Die Abwicklung läuft erneut über die Industrie- und Handelskammern und die L-Bank. Die nötigen Formulare stehen von 1. Juli an auf der Website des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit, bei Fragen helfen die Kammern.

Unklar ist bislang, inwiefern sich die Stabilisierungshilfe mit der vom Bund angekündigten Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen kombinieren lässt. „Wir als Land werden die Bundesgelder nicht auf die Stabilisierungshilfe anrechnen“, sagt Hoffmeister-Kraut. Ob der Bund dies andersherum ebenfalls so handhaben werde, sei hingegen noch offen.

Mit dem neuen Programm will das Land die knapp 26 500 baden-württembergischen Unternehmen aus dem Gastgewerbe unterstützen. „Als Tourismusland brauchen wir Gastronomie und Hotellerie besonders“, sagte Wolf. Hoffmeister-Kraut bezeichnete die wirtschaftliche Situation der Betriebe trotz der Lockerungen als „nach wie vor dramatisch.“ Die Ministerin hofft, mit den Hilfen auch die Existenz der weiterhin geschlossenen Clubs und Diskotheken sichern zu können. Wann diese wieder öffnen können, sei heute noch schwer abzuschätzen.