Muss Limo süß sein? Wenn es nach den Behörden geht, ja. Foto: Lemonaid, © Johann Cohrs

Der Hamburger Getränke-Hersteller Lemonaid darf sein Erfrischungsgetränk der Sorte Limette nicht mehr als Limonade bezeichnen, weil es zu wenig Zucker enthält. Hersteller und Verbraucherschützer kontern.

Stuttgart - Eine kuriose Meldung sorgt derzeit für eine Diskussion über absurde Richtlinien: Ein Erfrischungsgetränk des Hamburger Getränke-Herstellers Lemonaid darf nicht mehr Limonade heißen.

Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in Hamburg mahnte an, dass die Limonade der Sorte Lemonaid-Limette nicht genug Zucker enthalte, um als solche bezeichnet zu werden. Als Limonade definiert seien Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens 7 Gewichtsprozent. Bei einer Probe einer Lemonaid-Limo Limette kam das Fachamt auf 6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Damit verstoße Lemonaid gegen die Leitsätze für Erfrischungsgetränke.

Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden“

„Sofern die Rezeptur der Probe unverändert bleibt, kann folglich für die Probe ausschließlich eine beschreibende Bezeichnung angegeben werden“, heißt es von Seiten der Behörde. „Die Bezeichnung als ‚Limonade’ ist nicht möglich.“ Kurzum: mehr Zucker oder neuer Name.

Für den Hersteller eine absurde Forderung und keine Option: „Um weiter ‚Limonade’ zu heißen, sollen wir also mehr Zucker in unsere Buddeln tun?“, schreibt der Hersteller kritisch auf seiner Homepage und fordert eine Änderung der Richtlinie. „Natürliche Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden – sondern der Normalfall sein“, so die Hersteller von Lemonaid, deren Getränke aus Bio-Direktsäften hergestellt werden. Zudem verweist der Hersteller darauf, dass die Limonade seit 2009 unbeanstandet im Handel sei und sich die Bundesregierung für eine Reduzierung von Zucker, Salz und Fett in Fertigprodukten einsetze.

Bezirksamt berät über eine Lösung für den Konflikt

Verbraucherschützer fordern neue Leitsätze für diese Produkte. Es sei nicht mehr zeitgemäß, Mindestmengen für Zucker festzulegen, sagte Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg am Donnerstag. Niemand brauche hohe Zuckeranteile in Limonadengetränken.

Die Leitsätze für Lebensmittel stehen im Deutschen Lebensmittelbuch und haben keine Gesetzeskraft, aber eine hohe bindende Wirkung. In der Lebensmittelbuch-Kommission sind Wirtschaft, Wissenschaft, Verbraucher und Lebensmittelüberwachung gleichberechtigt vertreten. Sie soll für Klarheit und Wahrheit bei Lebensmitteln sorgen und Verbraucher vor Irreführung und Täuschung schützen. Das Bezirksamt Hamburg berate gegenwärtig über einen Lösungsweg für den Konflikt, sagte eine Sprecherin.