- Die Anwälte jubelten und der Staatsanwalt bedauerte es sehr: Im Verfahren wegen einer Schlägerei unter Türstehern eines Ludwigsburger Bordells sind am Mittwoch vier der fünf Angeklagten freigesprochen worden. Aus Mangel an Beweisen.
Ludwigsburg - Die Anwälte jubelten, und der Staatsanwalt bedauerte es sehr: Im Verfahren wegen einer Schlägerei unter Türstehern des Ludwigsburger Bordells Eroscenter im Tammerfeld sind am Mittwoch vier der fünf Angeklagten freigesprochen worden – aus Mangel an Beweisen. Das Verfahren gegen den Hauptverdächtigen wurde abgetrennt. Gegen ihn wird am 5. Mai weiter verhandelt.
Zum Prozessauftakt am Ludwigsburger Amtsgericht am 6. April war die Staatsanwaltschaft noch davon ausgegangen, dass die fünf wegen schwerer Körperverletzung angeklagten Männer im September 2014 zwei Männern vor dem Bordell in der Maybachstraße aufgelauert und sie überfallen haben. Mit Baseballschlägern, Teleskopschlagstöcken und Pfefferspray hätten sie einen der Geschädigten attackiert. Schon als eines ihrer Opfer am Boden lag, hätten sie weiter auf ihn eingetreten, bis er sich ins Auto des zweiten Geschädigten habe flüchten können. Daraufhin hätten die Angeklagten auch noch mehrere Scheiben am Fahrzeug eingeschlagen und es so demoliert, dass es schrottreif war.
Grund für den Streit soll die Kündigung von vier der Angeklagten gewesen sein
Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich um eine Abreibung in der Türsteher-Szene handelte. Die Angeklagten haben ebenso wie das Prügelopfer in dem Bordell gearbeitet. Dann aber seien welche von ihnen entlassen worden, während der Geschädigte weiter dort arbeitete. Wohl aus Rache hätten die Angeklagten beschlossen, ihrem Exkumpel aufzulauern und ihm „eine Lektion zu erteilen“.
Grundsätzlich sei er davon überzeugt, dass mindestens zwei der vier jetzt Freigesprochenen unmittelbar an der Tat beteiligt gewesen seien, sagte der Staatsanwalt. Trotzdem musste er eingestehen, „dass das für eine Verurteilung leider nicht ausreicht“. Als größte Schwachstelle für die Anklage habe sich das Prügelopfer erwiesen. Der Mann, den die anderen krankenhausreif geschlagen hätten, habe wohl falsche Angaben gemacht. Später hat der Mann eingeräumt, das er die Personen, die er bei polizeilichen Vernehmungen als mögliche Täter genannt hatte, gar nicht gesehen haben konnte. Der Grund: es sei dunkel gewesen, zum Teil sei von hinten auf ihn eingeprügelt worden, und er habe gleich zu Beginn des Überfalls eine volle Ladung Pfefferspray in die Augen bekommen.
Als Zeugen geladene Kriminalbeamte betonten indes, der Geschädigte habe offenbar aus Angst vor einem weiteren Racheakt Aussagen wieder zurückgenommen. Auf sie habe er unmittelbar nach der Tat geschockt und später ängstlich gewirkt.
Weder ein DNA-Abgleich noch die Auswertung eines Überwachungsvideos und der Funkdaten von bei den Angeklagten sichergestellten Handys erlaubten eine eindeutige Identifizierung. Im Fall der vier Freigesprochenen sei „kein Tatnachweise zu führen“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.