Kleinere zivilrechtliche Streitfälle müssen bald nicht mehr zunächst in ein Güteverfahren . Ein Gesetzentwurf kommt am Dienstag ins Kabinett. Foto: dpa

Nach Informationen unserer Zeitung soll ein entsprechender Gesetzentwurf von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) an diesem Dienstag vom Landeskabinett auf den Weg gebracht werden

Stuttgart - Baden-Württemberg schafft den Zwang zur Schlichtung in kleineren zivilrechtlichen Streitfällen wieder ab. Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten soll ein entsprechender Gesetzentwurf von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) an diesem Dienstag vom Landeskabinett auf den Weg gebracht werden.

Die im Herbst 2000 eingeführte Pflicht, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, kleineren finanziellen Konflikten (bis zu einem Streitwert von 750 Euro) oder kleineren Ehrverletzungen vor einer Gerichtsverhandlung zunächst ein Güteverfahren durchzuführen, habe sich nicht bewährt, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Oftmals habe es die Verfahren für die betroffenen Bürger nur verlängert und teurer gemacht.

Das Aufhebungesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Bis dahin gilt für alle entsprechenden Klagen, die vor den Amtsgerichten erhoben werden, noch die alte Regelung, die vom früheren Justizminister Ulrich Goll (FDP) unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ eingeführt worden war. Die Regelung sollte die Gerichte entlasten und durch das Aushandeln von Kompromissen mehr Rechtsfrieden bringen. Beide Ziele wurden laut Stickelberger nicht erreicht.

Die Zahl der Schlichtungsverfahren ist im Lauf der Jahre stetig gesunken – auf 1990 im Jahr 2011. In nur 368 Fällen konnte eine Einigung erzielt werden, alle anderen Fälle landeten also dennoch vor Gericht. Für die Amtsgerichte bedeutete dies unterm Strich keine Entlastung, zumal sie Mehrarbeit haben, weil das Schlichtungsgesetz sie als Gütestelle vorsieht. Und die Bürger müssen bis zu 100 Euro Gebühren für eine Schlichtung bezahlen, die oft erfolglos ist.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht. Die Anhörung der betroffenen Verbände hat ergeben, dass sich die große Mehrheit der befragten Richter und Rechtsanwälte für eine Streichung der Schlichtungspflicht aus spricht.