Das Opfer ist unvergessen, der Mörder will in Deutschland bleiben. Foto: AP

Deniz E. kämpft nun doch gegen seine Ausweisung – Die Eltern des Opfers sind schockiert.

Stuttgart - „Wenn er irgendwann auf freien Fuß kommt und nicht abgeschoben wird, verlassen die Eltern des Opfers dieses Land“, sagt Pierre Schneider in einem SWR-Interview über sich und seine Frau Fabienne. Wen Pierre Schneider mit „er“ meint, ist klar. Deniz E., den Mörder seines Sohnes Yvan.

Der in Stuttgart geborene Türke treibt eine Art Katz-und-Maus-Spiel mit der Justiz. Im Mai 2009 hatte das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart die spätere Ausweisung des heute 23-Jährigen erklärt. Dagegen zog Deniz E. vors Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart, wo er argumentierte, er sei zwar türkischer Staatsbürger, betrachte sich in Deutschland jedoch als faktischen Inländer. Seine Ausweisung verstoße gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Außerdem spreche er kein Türkisch, er könne in der Türkei nicht überleben.

Das RP sieht in dem verurteilten Mörder jedoch eine Gefahr und stützt sich dabei auf die Einschätzung des Chefarztes der Klinik, in die Deniz E. nach seinem Prozess eingeliefert worden war. Der Arzt sagte, Bemühungen des Deniz E., dass er sich integrieren und ein vollwertiges Mitglied der hiesigen Gesellschaft werden wolle, seien noch nicht einmal ansatzweise zu erkennen. Zudem habe er jede Behandlung abgelehnt, er setze sich mit seiner Tat nicht auseinander.

Anwalt von Deniz E. will bis vor Europäischen Gerichtshof ziehen

Dementsprechend gab das VG Stuttgart dem Regierungspräsidium im November 2009 recht. Deniz E. dürfe ausgewiesen werden. Der 23-Jährige zog vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH), wo er für allgemeine Verwirrung sorgte. Während sein Anwalt Rolf Gutmann gegen die Ausweisung kämpfte, stimmte Deniz E. plötzlich zu.

Er wolle so schnell wie möglich in die Türkei, so der Kläger – wohl in der falschen Annahme, er komme dort umgehend auf freien Fuß. Unabhängig von dieser Kehrtwende entschieden die VGH-Richter im April dieses Jahres, die Ausweisung sei rechtens.

Ausländische Straftäter werden immer wieder nach der Hälfte ihrer Gefängnisstrafe abgeschoben. Bei Deniz E. wäre dies nächsten Monat der Fall. Doch der junge Mann hat seine Meinung wieder einmal geändert. Er zieht jetzt doch in der Revision vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es heißt, sein Vater, der mit seiner Familie in Stuttgart wohnt, habe dahin gehend Einfluss auf seinen Sohn genommen. Anwalt Gutmann geht noch weiter. Er will eine Grundsatzentscheidung, und er sei bereit, bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen.

Opfer wurde erschlagen, zerstückelt, einbetoniert und versenkt

Derzeit kann Deniz E. also nicht abgeschoben werden. Erst mit einer Entscheidung der Leipziger Richter erlangt das Urteil Rechtskraft. Der Gang vor den EuGH hat laut RP-Sprecher Clemens Homoth-Kuhs keine aufschiebende Wirkung mehr.

Das Verbrechen des Deniz E. hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Aus Eifersucht hatte der damals 18-Jährige den ein Jahr älteren Schüler Yvan Schneider am 21. August 2007 auf einer Wiese in Kernen-Rommelshausen (Rems-Murr-Kreis) erschlagen, ihn mit Hilfe von Komplizen zerstückelt und in Blumenkübel einbetoniert. Die Kübel versenkten die Täter im Neckar. Im März 2008 verurteilte das Landgericht Stuttgart Deniz E. nach Jugendstrafrecht zu zehn Jahren Gefängnis.

Die Eltern Yvan Schneiders haben versucht, ihr Leid in einem Buch über ihren Sohn („Vom Wert des Lebens“) zu verarbeiten. Der Kampf des Mörders ihres Kindes gegen die Ausweisung schockiert sie. „Normalerweise hat jeder eine zweite Chance verdient. Aber nicht in diesem Fall“, sagt Pierre Schneider. Man müsse zeigen, „dass wir solche Menschen nicht in diesem Land wollen“.