Landtagspräsidentin Aras sagte: „Viele Bürgerinnen und Bürger müssen erhebliche finanzielle Einschränkungen in der Corona-Krise hinnehmen. Wir Abgeordnete setzen mit unserem Verzicht ein positives Zeichen.“ (Archivbild) Foto: dpa/Christoph Schmidt

Im Zuge der Corona-Krise hat das Landtagsparlament am Mittwoch in Stuttgart einstimmig ein Gesetz verabschiedet, mit dem die jährliche Anpassung einmalig ausgesetzt wird.

Stuttgart - Die Landtagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr auf die Erhöhung ihrer Bezüge. Das Parlament beschloss am Mittwoch in Stuttgart einstimmig ein Gesetz, mit dem die jährliche Anpassung einmalig ausgesetzt wird. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) sagte: „Viele Bürgerinnen und Bürger müssen erhebliche finanzielle Einschränkungen in der Corona-Krise hinnehmen. Wir Abgeordnete setzen mit unserem Verzicht ein positives Zeichen.“

Nach einem im Jahr 2005 eingeführten Mechanismus würden sich die Diäten zum 1. Juli 2020 analog zur allgemeinen Einkommensentwicklung des Vorjahres erhöhen. Derzeit bekommen die Abgeordneten sozialversicherungsfrei eine Grundentschädigung von monatlich 8210 Euro. Dazu kommen monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 2252 Euro sowie ein Betrag von 1805 Euro für die Altersvorsorge. Diese erhöhen sich auf 2286 Euro beziehungsweise 1859 Euro.

Indem die Abgeordneten auf die Erhöhung der Grundentschädigung verzichten, werden im Landeshaushalt rund 365 500 Euro eingespart.