In Österreich stehen nach Angaben der Landwirtschaftskammer rund 270 000 Stück Vieh auf den knapp 8000 Almen. Foto: dpa

„Almen sind kein Streichelzoo“: Mit zehn Regeln für Wanderer reagiert Österreich auf eine tödliche Kuh-Attacke. Ein Gericht hatte vor einigen Wochen den Hinterbliebenen einer deutschen Wanderin hohen Schadenersatz zugesprochen.

Wien - Mit zehn Regeln für Wanderer, die auf Almen mit Weidebetrieb unterwegs sind, reagiert Österreich auf eine tödliche Kuh-Attacke. „Kühe sind grundsätzlich keine gefährlichen Tiere, aber Almen sind kein Streichelzoo“, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag in Wien. Zu den zehn aufgestellten Regeln gehört das Anleinen von Hunden - oder im Fall einer Kuh-Attacke - deren sofortiges Loslassen, das deutliche Umgehen einer Herde sowie der einzuhaltende Abstand besonders zu Kälbern. Außerdem wird vor Schreien, Pfeifen und hektischen Bewegungen gewarnt, die die Tiere nervös machen könnten.

Wanderwege kreuzen Areale

Die Regeln zielten auch auf die Eigenverantwortung der Wanderer ab, damit bei einem Zwischenfall nicht sofort der Landwirt rechtlich belangt werden könne. „Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse auf österreichischen Almen“, sagte Köstinger mit Blick auf in den USA verbreitete Schadenersatzforderungen selbst bei geringen Verletzungen.

In Österreich stehen nach Angaben der Landwirtschaftskammer rund 270 000 Stück Vieh auf den knapp 8000 Almen. Viele Wanderwege kreuzen die Areale. Ein Urteil des Landgerichts Innsbruck hatte unter den Alm-Bauern für große Verunsicherung gesorgt. Das Gericht hatte vor einigen Wochen den Hinterbliebenen einer deutschen Wanderin hohen Schadenersatz zugesprochen. Die Frau, die einen Hund dabei hatte, war 2014 von Kühen zu Tode getrampelt worden. Mutterkühe verteidigen mitunter ihre Kälber gegen Hunde.