Wer beim Überweisen ein Komma vergisst oder zwei Zahlen bei der Kontonummer ­verdreht, muss dafür meist eine teure ­Rechnung zahlen. Foto: dapd

Der Rückhol-Service der Banken ist teuer und ohne Erfolgsgarantie. Zwischen fünf und 45 Euro verlangten die 14 Geldinstitute, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen befragt wurden.

Stuttgart - Name und Kontonummer eintippen, Betrag ausfüllen und bestätigen: Mit 15,50 Euro soll das Buch per Online-Banking bezahlt werden. Der Kontostand zeigt danach jedoch ein Minus von 1550 Euro.

Wer beim Überweisen ein Komma vergisst oder zwei Zahlen bei der Kontonummer verdreht, muss dafür meist eine teure Rechnung zahlen. Denn sobald der Auftrag beim Geldinstitut ist, wird er unwiderruflich wirksam. Auch bei einem Fehler lässt sich die Überweisung nicht mehr stoppen: Seit 2009 müssen die Banken weder die Kontonummer des Empfängers mit dem Namen abgleichen noch falsch gebuchtes Geld zurückholen.

Viele Banken bieten den Service „Überweisungs-Rückruf“ oder „Überweisungs-Widerruf“ dennoch an, lassen ihn sich aber teuer bezahlen. Zwischen fünf und 45 Euro verlangten die 14 Geldinstitute, die jetzt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen befragt wurden. „Bei kleinen Überweisungssummen lohnt sich der Hilferuf oft nicht“, so die Verbraucherschützer.

Etwas mehr Zeit für Korrekturen bleibt, wenn das Geld zu einer anderen Bank fließt

Zumal der Kunde auch schnell reagieren muss. Denn Banken können Geld nur zurückbuchen, solange es noch nicht auf dem Empfängerkonto gelandet ist. „Bei Überweisungen innerhalb unseres Instituts werden diese direkt verbucht. Dadurch ergibt sich nur ein sehr kurzes Zeitfenster“, heißt es etwa bei der Deutschen Bank. Innerhalb weniger Minuten ist das Geld also beim Empfänger – egal ob korrekt oder aus Versehen.

Etwas mehr Zeit für Korrekturen bleibt, wenn das Geld zu einer anderen Bank fließt. Dann kommt es nämlich meist erst einmal auf ein Sammelkonto der eigenen Bank. Die bucht es auf ein Sammelkonto der Empfängerbank – und erst dann fließt es auf das private Konto des Empfängers. Das kann einige Stunden bis zu einem Tag dauern, so das Umfrage-Ergebnis der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Ist das Geld erst einmal auf dem Konto des Empfängers, kann der Falsch-Überweiser nur darauf hoffen, dass dieser die fälschlich erhaltene Summe zurückbucht. Andernfalls bleibt nur eine Klage auf unrechtmäßige Bereicherung. Einfacher ist es, Kontonummer und Summe dreimal zu prüfen, bevor man auf „überweisen“ klickt.