Wolfgang Gedeon darf in der AfD bleiben – vorerst. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Christoph Schmidt

Auch in seiner Partei wird Wolfgang Gedeon vorgeworfen, ein Antisemit und Rassist zu sein. Der AfD-Bundesvorstand wollte ihn rauswerfen - und scheiterte damit. Das Internationale Auschwitz Komitee ist empört.

Stuttgart - Der umstrittene Politiker Wolfgang Gedeon darf Mitglied in der AfD bleiben - ein Parteiausschlussverfahren gegen den wegen Antisemitismusvorwürfen vorbelasteten Landtagsabgeordneten ist erneut gescheitert. Das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein teilte mit, dass es den Antrag des Bundesvorstands als zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet abgewiesen habe, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr.

Die Vorwürfe, Gedeon habe sich anlässlich einer Landtagsdebatte als Abgeordneter rassistisch geäußert, erachtete das Gericht nach eigenen Angaben als nicht schlüssig dargelegt. Den weiteren Vorwurf, Gedeon habe seine Mandatsträgerabgaben nicht an die Partei entrichtet, sah es als nicht hinreichend begründet an, „sodass Dr. Gedeon weiterhin Mitglied der Alternative für Deutschland bleibt“.

Das baden-württembergische Schiedsgericht hatte sich in der Sache „wegen freundschaftlicher Beziehungen zu Dr. Gedeon“ als befangen erklärt, weshalb die Sache dem Schiedsgericht in Schleswig-Holstein zufiel. Der Bundesvorstand könnte jetzt das Bundesschiedsgericht als nächste Instanz aufrufen.

Gedeon ist in der AfD umstritten

Heftige Kritik an der Entscheidung kam vom Internationalen Auschwitz Komitee. „Herr Gedeon bleibt als Antisemit in der Partei, in die er gehört und die immer mehr von rechtsextremen und antisemitischen Stimmungen dominiert wird“, erklärte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner. „Wenn Herr Gauland mittlerweile Herrn Höcke in der Mitte der Partei willkommen heißt, darf auch Herr Gedeon ins Gefolge aufgenommen werden. Auch mit dieser Entscheidung wird deutlich, wes Geistes Kind die AfD mittlerweile ist und welche Kräfte immer mehr an Dominanz gewinnen.“

Gedeon ist in der AfD umstritten. Der baden-württembergische Landesvorstand hatte ebenfalls schon den Parteiausschluss gegen Gedeon angestrebt - das Landesschiedsgericht im Südwesten hatte den Antrag aber unter Verweis auf formale Gründe zurückgewiesen. Der AfD-Bundesvorstand hatte sich im Oktober 2018 für ein neues Parteiausschlussverfahren Gedeons ausgesprochen.

Die AfD war bei der Landtagswahl 2016 auf 15,1 Prozent gekommen. Nicht einmal ein halbes Jahr später war die Fraktion am Konflikt über den Umgang mit dem wegen antisemitischer Äußerungen umstrittenen Abgeordneten Gedeon zerbrochen. Gedeon musste schließlich gehen, die beiden Lager vereinten sich wieder. Die AfD-Fraktion ist trotz des Austritts einzelner Mitglieder in der Vergangenheit mit 20 Abgeordneten gerade noch die stärkste Oppositionskraft im Landtag.

Gedeon selbst weist die Antisemitismus-Vorwürfe zurück. Er sitzt derzeit als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament und löst mit seinen Redebeiträgen immer wieder Empörung aus. Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sagte er im Landtag vor kurzem: „Wenn wir die Sache politisch sehen, dann müssen wir ganz klar sagen: Im Vergleich zum islamistischen Terror und auch im Vergleich zum linksextremistischen Terror ist politisch gesehen in Deutschland der rechtsextremistische Terror ein Vogelschiss.“ Im vergangenen Dezember ließ sich Gedeon wie der Abgeordnete Stefan Räpple nach mehreren Ordnungsrufen von der Polizei aus dem Plenum eskortieren - ein historischer Eklat.