Mehr als 40 Schafe wurden in Bad Wildbad gerissen – vermutlich von einem Wolf. Foto: dpa

Seitdem ein Wolf im baden-württembergischen Bad Wildbad viele Schafe gerissen haben soll, wird wieder über den Umgang mit dem Raubtier diskutiert - und gestritten. Ein Abschuss kommt aber nicht infrage.

Walldorf - Nach der Attacke eines Wolfes auf eine Schafherde bei Bad Wildbad ist erneut eine Kontroverse über den Umgang mit dem Raubtier entbrannt. Das zuständige Umweltministerium in Stuttgart müsse entscheiden, wie es weitergehen solle, sagte Agrarminister Peter Hauk (CDU) am Donnerstag am Rande eines Termins in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis). „Wir brauchen einen Plan für den Tag X.“

Interview mit einer Wolfexpertin: Der Wolf verfällt seinem Jagdinstinkt“

Hauk wies auf die Möglichkeit von Abschüssen hin, nannte aber auch den Schutz von Nutztieren - etwa durch Elektrozäune - und den Haftungsschutz. „Landwirte müssen sich darauf einstellen, dass der Wolf kommt“, fügte er hinzu. Anfang der Woche waren bei einem Angriff - vermutlich durch einen Wolf - mehr als 40 Schafe in Bad Wildbad (Kreis Calw) gestorben, soviel wie noch nie im Südwesten.

Den Wolf zu erschießen, ist verboten

Dazu hieß es am Donnerstag von der FDP, Hauks Forderungen seien zwar richtig, kämen aber viel zu spät. So habe es etwa schon im Oktober in Widdern (Kreis Heilbronn) und im November in Bad Wildbad Wolfsrisse gegeben. „Wie viele Tage X braucht Grün-Schwarz denn noch, um sich über ein brauchbares Wolfsmanagement einigen zu können?“, wird der FDP-Agrarexperte Friedrich Bullinger in einer Mitteilung zitiert.

Am Mittwoch hieß es aus dem Umweltministerium, den Wolf ins Jagdrecht zu nehmen, wie es etwa das Landwirtschaftsministerium und die Jäger wollen, sei keine Option. Silke John, die Sprecherin des Umweltministeriums, betonte: Bisher gebe es keinerlei Überlegungen, den Wolf zu töten. Ein Tier könne nach geltendem Recht nur „entnommen“ werden, wenn es verhaltensauffällig werde. Darunter falle, wenn sich ein Wolf mehrfach Menschen sehr stark nähert oder aggressiv reagiert oder wenn er mehrfach Zäune überspringe. Im Bad Wildbader Fall handele es sich, trotz der dramatisch hohen Zahl getöteter Tiere, noch immer um ein natürliches Verhalten: Der Wolf habe Hunger und jage. Im Moment sei der Wolf deshalb nicht im Visier der Behörden.

Bundesnaturschutzgesetz als Rechtsgrundlage

Auch im baden-württembergischen Handlungsleitfaden für den Wolf heißt es: „Verursachen Wölfe in Gegenden mit schlechtem Schutz der Nutztiere hohe Schäden, lässt dies nicht auf auffällige Wölfe schließen. Sie verhalten sich ganz normal am ‚gedeckten Tisch‘.“ Das Umweltministerium entscheidet am Ende über eine solche Maßnahme. Rechtlich gilt das Bundesnaturschutzgesetz, welches verbietet, einen Wolf zu schießen.