Unseriöse Vermittler versprechen: Der Schlüssel zu einer Mietwohnung ist eine Gebühr Foto: dpa-Zentralbild

Nach neuester Rechtslage dürfen Makler nur von dem eine Provision verlangen, der sie bestellt hat – und auch erst nach erfolgreicher Vermittlung. Unseriöse Anbieter versuchen jetzt, Mietern Geld zu entlocken.

Stuttgart - Wohnungsvermittler versuchen verstärkt, Gebühren von Wohnungssuchenden zu kassieren. Das aber ist seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips unrechtmäßig und wird vom Mieterverein wie vom Immobilienverband kritisiert.

Jüngster Fall ist der eines Lehrers, der über ein Internetportal in Stuttgart eine Wohnung gesucht hatte. Daraufhin forderte ihn ein Wohnungsvermittler auf, für die Besichtigung des Objekts eine Gebühr zu bezahlen. Der Vermittler war nicht von dem Wohnungssuchenden beauftragt worden. Seit die gesetzliche Regelung zum Bestellerprinzip in Kraft ist, darf eine Makler- oder Vermittlungsgebühr jedoch nur von dem verlangt werden, der den Vermittler beauftragt hat. Eine Makler- oder Vermittlungsgebühr darf ferner nur verlangt werden, wenn die Bemühung zum Erfolg führte.

Rolf Gaßmann, der Vorstand des Mietervereins Stuttgart, weist darauf hin, dass die im aktuellen Fall verlangte Besichtigungsgebühr ungesetzlich ist. Er hat diesen und einen zweiten Fall einem Anwalt übergeben und möchte eine Abmahnung erreichen. Das Vorgehen kritisiert Gaßmann scharf.

Ähnlich sieht es auch Prof. Stephan Kippes, der Leiter des Instituts des Immobilienverbands Deutschland (IVD): „Dieses Vorgehen ist sehr zweifelhaft und der Betreffende schadet sich vermutlich selbst damit.“ Man rate allen Maklern, ordnungsgemäß zu handeln. Allerdings sei der Immobilienmarkt riesig „und er hat viele Mitspieler“, von denen längst nicht alle Verbandsmitglieder seien.

Der IVD hat angekündigt, Klage gegen das inzwischen rechtsgültige Bestellerprinzip einzureichen und, so Prof. Kippes, „bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen“. Der Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des IVD hält das Bestellerprinzip für untauglich im Kampf gegen Wohnungsmangel und hohe Mieten.