Hinweis an einem leer stehenden Haus in Stuttgart: Die Wohnungsnot in unseren Städten ist kaum zu übersehen. Foto: dpa

Durch die Mietpreisbremse, behauptet der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein, sei bisher keine einzige Wohnung zusätzlich in Baden-Württemberg gebaut worden.

Stuttgart - Der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein sieht sich in einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Urteil v. 13.3.2019, Az. 13 S 181/18 - rechtskräftig) mit der die Mietpreisbremse für unanwendbar erklärt wird, bestätigt. Das Gericht hält die Rechtsgrundlage für die bisher auch in der Landeshauptstadt zur Anwendung kommenden Mietpreisbremse, mit der eine Miete von nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden darf, für ungültig.

„Nachdem schon die Landgerichte München, Frankfurt und Hamburg ebenfalls aus formellen Gründen die dortigen Mietpreisbremsenverordnungen verworfen hatten, attestiert das Stuttgarter Gericht der früheren Landesregierung schwere handwerkliche Verfahrensfehler“, kommentiert Vereinsgeschäftsführer Ulrich Wecker die Entscheidung.

Fehler der Vorgängerregierung beheben

Die Landesregierung, so Vereinsvorsitzender Klaus Lang, solle den Mut haben, dieses untaugliche Instrument zu beseitigen: „Das aktuelle Urteil wäre der richtige Anlass, den Fehler der Vorgängerregierung zu beheben, indem man die Mietpreisbremse im Land ganz abschafft, wie es nach Regierungswechseln die Länder Schleswig-Holstein und NRW jüngst angekündigt hatten.“ Die Mietpreisbremse habe gezeigt, dass sie ungeeignet sei, steigenden Mieten und Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Durch die Mietpreisbremse sei bisher keine einzige Wohnung zusätzlich in Baden-Württemberg gebaut worden. „Das einzige“, so Wecker, „was gegen Wohnungsknappheit hilft, ist der Neubau von Wohnungen.“