Mietspiegel sollen helfen die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln – die Bezugsgröße soll helfen, zu hohe Mietsprünge zu verhindern. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Die Große Koalition hat sich auf eine Reform geeinigt. Der Interessenvereinigung „Haus und Grund“ geht das Gesetz jedoch nicht weit genug.

Berlin - Die Koalition hat sich kurz vor Ende der Wahlperiode auf eine Reform des Mietspiegel-Rechts geeinigt. Gemeinden mit über 50  000 Einwohnern sind künftig verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen. Bislang gab es solche bindenden Vorgaben nicht. Zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels sind sowohl Vermieter wie Mieter verpflichtet, der zuständigen Behörde Auskunft zu erteilen. Die Auskunftsverpflichtung bezieht sich auf Erhebungsmerkmale wie Beginn des Mietverhältnisses, Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung und aktuelle Miethöhe, sowie Angaben zur Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des vermieteten Wohnraums und zur Beheizung. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Auskunft nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesen Fällen droht eine Geldbuße bis zu 5000 Euro.