Die Wohngebühr in Flüchtlingsheimen bleibt umstritten. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Seit die Stadt Stuttgart die Wohngebühr für Flüchtlinge in ihren Unterkünften stark erhöht hat, hagelt es Kritik von Ehrenamtlichen. Die machen jetzt einen weiteren Vorstoß gegen die Erhöhung und führen Freiburg als Vorbild ins Feld gegen die Landeshauptstadt.

Stuttgart - Die seit dem 1. September in den städtischen Unterkünften geltenden Wohngebühren für Flüchtlinge haben bei ehrenamtlichen Helfern für Wirbel gesorgt. Nun machen die Akteure einen weiteren Vorstoß gegen die Neuregelung. „Das Stuttgarter Sozialamt hat nicht nach den Maßstäben eines Sozialamts gearbeitet, sondern mit der Brille des Stadtkämmerers“, bekräftigt Reinhard Otter vom Flüchtlingsfreundeskreis Süd die anhaltende Kritik.

Darum geht’s: Die Stadt hat die bisherigen Benutzungsgebühren für Flüchtlinge von vorher 116 Euro pro Person und Monat auf 389 Euro erhöht, bei einer Wohnfläche von 4,5 Quadratmetern. Wenn die Wohnfläche wie geplant auf sieben Quadratmeter pro Geflüchtetem erhöht wird, werden 606 Euro fällig. Für eine vierköpfige Familie kommen so Monatsgebühren von 1559 Euro beziehungsweise von 2425 Euro zusammen.

Kostendeckung von 89 Prozent

Integrationsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) hat die Erhöhung unter anderem mit dem Kommunalabgabengesetz begründet. Man sei verpflichtet, anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern in Unterkünften die realen Kosten in Rechnung zu stellen, auch für die Betreuung. Mit der Neuregelung kommt man auf eine Kostendeckung von 89 Prozent. Keiner der Betroffenen werde deshalb weniger Geld zur Verfügung haben, da das Jobcenter die Wohngebühr übernehme. Mit dem Effekt für die Stadtkasse, dass dadurch der Bund einen höheren Anteil an den Kosten trägt.

Als soziale Komponente müssen mit der Neuregelung „Selbstzahler“, die arbeiten und ihre Wohngebühr selbst zahlen konnten, ein halbes Jahr lang pro Person nur 228 Euro im Monat bezahlen. Bei einer vierköpfigen Familien sind das 912 Euro beziehungsweise – bei sieben Quadratmetern – 1419 Euro. Dadurch besteht laut Stadt auch ein Anreiz für diese Gruppe, sich eine eigene Wohnung außerhalb eines Wohnheims zu suchen.

„Nachvollziehbar und verständlich“

Die Flüchtlingshelfer halten die Regelung für falsch und schädlich. Zum einen ständen die Gebühren in keinem Verhältnis zum Wohnwert der Unterkünfte und zu den Mietobergrenzen von Sozialwohnungen, sie seien rechtlich „schwer nachvollziehbar“, sagt Reinhard Otter. Und sie unterliefen die Integrationsbemühungen, weil bei Betroffenen die Botschaft ankomme, „man arbeitet lieber nicht, weil es sich nicht lohnt“, sagt Otter. „Das kann man nicht vermitteln.“

Inzwischen haben die Gegner der Stuttgarter Neuregelung auch ein Gegenbeispiel gefunden im Land: das ebenfalls von einem grünen Oberbürgermeister geführte Freiburg. Dort hat man sich für eine Kostendeckung der Wohngebühren von 50 Prozent entschieden, um ein „sozial vertretbares Maß“ zu erreichen und die Gebühr „nachvollziehbar und verständlich“ zu halten, so die Verwaltungsvorlage. Um einen „Anreiz zur Arbeitsaufnahme und zur eigenverantwortlichen Lebensführung“ zu schaffen, bezahlen arbeitende Selbstzahler eine um 40 Prozent geringere Gebühr. Für eine Person sind das 361 Euro im Monat auf Dauer, reduziert 216 Euro. Für Minderjährige muss nur 86 Euro bezahlt werden. Bei einer vierköpfigen Familien kommen im Monat 894 Euro zusammen, reduziert nur 536 Euro.

SPD strebt eine Neuregelung an

Mögen in diesem Modell auch nicht alle Forderungen der Kritiker in Stuttgart berücksichtigt sein, so erhält Freiburg doch viel Lob. „Dort orientiert man sich wenigstens an der Realität“, sagt Reinhard Otter.

Im Soziareferat sieht man die Dinge anders. So hätten durch die Erhöhung bisher nur 21 Flüchtlingshaushalte, die ihre Wohngebühren selbst zahlen konnten, wieder Leistungen beim Jobcenter beantragt, sagt Sozialamtsleiter Stefan Spatz. Von 171 Anträgen von Selbstzahlern auf eine reduzierte Gebühr seien 137 bewilligt, fünf wurden abgelehnt, 29 Entscheide stehen noch aus. Und 88 Geflüchtete hätten gegen die Neuregelung Widerspruch eingelegt, „44 kombiniert mit einem Selbstzahler-Antrag“, so Spatz. Angesichts von 7345 Bewohnern in städtischen Unterkünften seien dies „keine dramatischen Zahlen“. Der Sozialamtsleiter verweist darauf, dass im November wieder 130 Flüchtlinge aus einer städtischen Unterkunft in eine Privatwohnung umgezogen seien. Überdies werde man das Thema schon am 22. Januar wieder im Sozialausschuss behandeln. Gegebenenfalls könne sich die Verwaltung vorstellen, die Ermäßigung der Wohngebühr für Selbstzahler „auf ein Jahr zu verlängern“. Während die CDU den Termin abwarten will, SÖS/Linke plus ohnehin gegen die Erhöhung ist, hat die SPD ihre Haltung geändert und macht sich für eine weitere Neufassung der Gebührensatzung stark. „Freiburg biete eine gute Orientierung“, sagt Stadträtin Maria Hackl.