Die SWSG saniert bis 2020 15 Hochhäuser im Lauchhau. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Am 3. November hat das Amtsgericht entschieden, dass eine Mieterin aus dem Lauchhau in Stuttgart-Vaihingen die Kosten für ein Dosiermittel im Trinkwasser nicht selbst tragen muss. Die SWSG bewertet die Wirkung des chemischen Zusatzes jedoch anders.

Vaihingen - Bettina Kienzle wohntin einem der Hochhäuserder Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) im Lauchhau. Sie ist Mitglied im Mieterbeirat und der Mieterinitiative und kritisiert seit Jahren, dass die SWSG Rohre durch die Zugabe eines chemischen Dosiermittels im Trinkwasser vor Korrosion schütze und dies den Mietern in Rechnung stelle.

Am 3. November entschied das Amtsgericht Stuttgart, dass die Kosten von der SWSG zu tragen sind. Das Urteil stützt sich auf ein vom Gericht eingeholtes Gutachten, in dem der Sachverständige feststellt, dass das Dosiermittel nicht der Verbesserung der Wasserqualität diene, sondern einzig dem Korrosionsschutz der Rohre.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die SWSG akzeptiert dieses Urteil nicht und bereitet derzeit eine Berufung vor. Der Einsatz von Dosiermitteln zur Wasserstabilisierung wie im Lauchhau sei kein Verfahren, das nur von der SWSG angewendet werde. „Es wird deutschlandweit eingesetzt und abgerechnet“, schreibt der SWSG-Pressesprecher Peter Schwab in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Amtsgericht Stuttgart habe die Umlage dieser Kosten im Grundsatz gebilligt, weil es die Wasserqualität stabilisieren könne. Der Gutachter sei aber der Meinung gewesen, dass das Mittel im konkreten Fall wirkungslos sei. Darum habe das Amtsgericht der Mieterin recht gegeben, „und die an sich zulässige Umlage für die Mieterin ausgeschlossen“, schreibt Schwab und fügt hinzu: „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir sprechen außerdem von einem Einzelfall. Der Prozess hat nichts mit einem Grundsatzurteil zu tun. Er bezieht sich auf den Lauchhau und auf die Nebenkostenabrechnung einer einzelnen Mieterin aus dem Jahr 2015.“

Auch die SWSG habe das Wasser im Lauchhau vor und nach dem Zusatz des Dosiermittels untersucht. „Ihr liegen hierzu Ergebnisse und gutachterliche Einschätzungen vor, die dem Gerichtsgutachten widersprechen. Demnach stabilisiert das Mittel die Wasserqualität“, erklärt Schwab. Sein Fazit: „Es kann also umgelegt werden.“ Und eben darum bereitet die SWSG die Berufung vor.

SWSG saniert die Hochhäuser

Sollte jedoch ein rechtskräftiges Urteil einem einzelnen Mieter eine Rückzahlung seitens der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft zubilligen, würde die SWSG dieses Urteil auf alle entsprechend betroffenen Mieter anwenden. „Die SWSG würde Nebenkosten zurückerstatten, ohne dass Mieter diese einfordern müssten“, heißt es in der Stellungnahme.

In den SWSG-Hochhäusern wird künftig ohnehin sehr wahrscheinlich kein Dosiermittel mehr notwendig sein. Denn die Gebäude und damit auch die alte Heizung werden derzeit modernisiert. Das Wasser in den Rohren müsse dann weniger erhitzt werden. Und kälteres Wasser benötige kein Dosiermittel. Schwab: „Ein Grund für den Einsatz der Dosiermittelanlagen entfällt damit, es wird nicht mehr eingesetzt.“