Die Anklage gegen Wolfgang Niersbach (links) und Theo Zwanziger wird zugelassen. Foto: dpa

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag bekannt gab, wird die Anklage gegen die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in der WM-Affäre zugelassen.

Frankfurt/Main - Die Affäre um das Sommermärchen 2006 holt den krisengeplagten Deutschen Fußball-Bund mit voller Wucht wieder ein. Die ehemaligen Verbandsbosse Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger müssen sich nun doch auch in Deutschland vor einem Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ließ die Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung zu. Nach Angaben des OLG drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

Auch 13 Jahre nach der Weltmeisterschaft 2006 ist der Skandal weder aufgeklärt noch abgeschlossen und dürfte beim DFB die Diskussion um Gemeinnützigkeit zur Unzeit erneut anfachen: Der größte Sportfachverband steht vor einer Umstrukturierung und der Wahl des designierten neuen Verbandschefs Fritz Keller.

Es bestehe bei insgesamt vier Angeklagten ein hinreichender Tatverdacht, gab das OLG am Montag bekannt. Auch der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi gehören zu den Beschuldigten. Die Hauptverhandlung findet vor dem Landgericht Frankfurt/Main statt, einen Termin gibt es noch nicht.

Oberlandesgericht revidiert Entscheidung

Das Oberlandesgericht revidierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, das im Oktober 2018 die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen erfolgreich Beschwerde eingelegt.

Das OLG bewertete die Sachlage anders: „Nach vorläufiger Bewertung liegt ein hinreichender Tatverdacht dafür vor, dass die vier Angeklagten im Zusammenhang mit der als Betriebsausgabe ‚Kostenbeteiligung FIFA’Gala 2006’ bezeichneten Rückzahlung eines Darlehens an den Fußballer F.B. in Höhe von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2006 eine Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen haben“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Anfang des Monats waren Zwanziger, Schmidt und Linsi bereits von der Schweizer Bundesanwaltschaft angesichts der weiterhin dubiosen Millionenzahlungen wegen des Verdachts des Betrugs in Mittäterschaft und Niersbach wegen des Verdachts des Betrugs in Gehilfenschaft angeklagt worden.

Der in der Mitteilung des OLG als „Fußballer F.B.“ abgekürzte Franz Beckenbauer gehört beim Verfahren in Frankfurt nicht zu den Beschuldigten. In der Schweiz wurde sein Verfahren von den weiteren Beschuldigten wegen Beckenbauers Gesundheitszustand abgetrennt.

Das OLG geht „nach Aktenlage“ nicht davon aus, dass Geld an Beckenbauer für seine Verdienste um die WM-Vergabe und -Organisation geflossen ist.

Gegen Vorgehen der Schweizer Behörden gewehrt

Niersbach und Zwanziger hatten sich bereits mit verbalen Attacken gegen das Vorgehen der Schweizer Behörden gewehrt. Zwanziger hat eine Strafanzeige gegen die dortige Bundesanwaltschaft gestellt. „Ich habe Aufklärung gewollt. Und der, der Aufklärung wollte, soll jetzt verurteilt werden? Deshalb sehe ich dem Verfahren sehr entspannt entgegen“, sagte Zwanziger dem Onlineportal „Sportbuzzer“.

In den Verfahren geht es um die weiterhin nicht geklärten Zahlungen von umgerechnet 6,7 Millionen Euro aus den Jahren 2002 und 2005. Beckenbauer hatte vom Unternehmer Robert Louis-Dreyfus einen Kredit in dieser Höhe erhalten, angeblich um einen von der FIFA geforderten Vorschuss für einen WM-Zuschuss von 250 Millionen Schweizer Franken für die nach eigenem Bekunden finanziell klammen WM-Macher zahlen zu können. Die umgerechnet 6,7 Millionen Euro flossen auf Konten des damaligen FIFA-Funktionärs Mohammed Bin Hammam, der mittlerweile wegen Korruption vom Fußball-Weltverband lebenslang gesperrt ist.

Niersbach im November 2015 zurückgetreten

Zwanziger-Nachfolger Niersbach war im November 2015 im Zuge der Sommermärchen-Affäre zurückgetreten. Sein Nachfolger Reinhard Grindel, der einen „neuen DFB“ propagierte, wiederum gab sein Amt wegen verschiedener Verfehlungen in anderen Kontexten im April auf.

Derzeit wird der DFB wieder einmal von den Interimspräsidenten Rainer Koch und Reinhard Rauball geführt. Die Wahl von Fritz Keller, bislang Vereinsboss des SC Freiburg, beim DFB-Bundestag am 27. September in Frankfurt gilt als sicher. Auch er wird sich noch mit den Altlasten des Sommermärchens auseinandersetzen müssen.