Die Fälle der beiden auch betroffenen Mädchen wurde in der Verhandlung nicht behandelt. (Symbolbild) Foto: Casey Clingan

Mit einem Vergleich und einer Zahlung ist ein Streit um muslimische Badebekleidung in einem Wismarer Spaßbad am Dienstag vor Gericht zu Ende gegangen. Einer Sozialarbeiterin und zwei Kindern ist der Zutritt wegen verlängerten Badeanzügen von einem Bademeister verwehrt worden.

Wismar - Ein Streit um muslimische Badebekleidung in einem Wismarer Spaßbad ist am Dienstag mit einem Vergleich und Zahlung von 500 Euro vor Gericht zu Ende gegangen. Der Rostocker Sozialarbeiterin Mariam Daoud war im April 2017 vom Bademeister verwehrt worden, mit einer Gruppe Kindern und Jugendlichen schwimmen zu gehen, weil Daoud und zwei Mädchen der Gruppe Burkinis trugen. Dabei handelte es sich in Daouds Fall um eine Art verlängerten Badeanzug, dessen Hose bis knapp über die Knie gingen und dessen Ärmel die Schulter bedeckten, sagte der Richter in der Verhandlung. Der Kopf war unbedeckt.

Daoud hatte in dem Verhalten des Bademeisters einen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz gesehen und 2000 Euro Entschädigung vom Spaßbad gefordert. Sie erhält nun 500 Euro, muss aber 60 Prozent der Prozesskosten tragen. Die Fälle der beiden auch betroffenen Mädchen wurde in der Verhandlung nicht behandelt.