Eine Pflicht zum Mundschutztragen gibt es bislang nur in wenigen Städten – auch weil es an Masken fehlt. Foto: dpa/Robert Michael

Sie sind heiß begehrt: Um Schutzmasken wird auf allen Ebenen gestritten. Soll es eine Pflicht für Mundschutz geben? Die USA weisen indes Vorwürfe zurück, Berlin 200 000 Masken weggeschnappt zu haben.

Berlin - Schutzmasken sind der Dreh- und Angelpunkt der politischen Debatte. In Jena gibt es seit Montag eine Pflicht zum Tragen von Mundschutz etwa in Geschäften sowie Bussen und Bahnen. Damit soll eine Übertragung des Virus durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen eingedämmt werden. Auch selbst genähte Masken sowie Tücher oder Schals, die Mund und Nase bedecken, sind ausreichend. Bundesweit lehnt die Bundesregierung eine Maskenpflicht ab – auch weil es schon für das medizinische Personal zu wenig Mundschutz gibt.

Gestritten wird auch über die Vorwürfe an die USA, sie hätten für die Berliner Polizei bestimmte Schutzmasken umgeleitet. Dies weisen die Amerikaner jedoch zurück. „Die Regierung der Vereinigten Staaten hat nichts unternommen, um für Deutschland bestimmte 3M-Lieferungen umzuleiten, noch wussten wir irgendetwas von solchen Sendungen“, sagte ein Sprecher der US-Botschaft in Berlin. Bei den Vorwürfen aus Berlin geht es um eine Lieferung von 200 000 Schutzmasken für die Berliner Polizei, die von der US-Firma 3M stammen soll.

Betreiben die USA „moderne Piraterie“?

Sie war auf dem Flughafen Bangkok verschwunden. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte die USA scharf kritisiert: „Das Handeln des US-Präsidenten ist alles andere als solidarisch und verantwortungsvoll. Es ist unmenschlich und inakzeptabel“, twitterte er am Freitag. Innensenator Andreas Geisel hatte zunächst mitgeteilt, die Masken seien auf Betreiben der USA „konfisziert“ worden, und von einem „Akt moderner Piraterie“ gesprochen.

Lesen Sie hier: Wie gut schützt ein selbst gebastelter Mundschutz?

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger warf dem Senat am Montag vor, Berlin mit seinen Äußerungen über die USA erheblich geschadet zu haben und sprach von einer Täuschung der Öffentlichkeit. „Es macht einen großen Unterschied, ob man einem Staat vorwirft, Waren zu konfiszieren oder ob Waren einfach einen anderen Weg nehmen“, sagte Dregger.

Gerüchte um Abmahnklagen gegen Maskenersteller

Für Wirbel sorgt auch der in sozialen Medien verbreitete Verdacht, windige Abmahnanwälte würden Kleinhersteller abmahnen, die Mundschutz herstellen – wenn diese nicht korrekt bezeichnet seien. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meldet zwar noch keine konkreten Fälle. Doch es gibt einen Definitionsstreit. Rechtlich dürfen selbst genähte Schutzmasken nicht als „Atemschutz“ oder „Mundschutz“ bezeichnet werden. Diese Bezeichnung dürfen nur industriell gefertigte medizinische Schutzmasken mit CE-Prüfsiegel bezeichnet werden.

Wie Sie einen Mundschutz richtig tragen, sehen Sie hier im Video.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, nannte es „ein starkes Stück, wenn Anwälte den Mangel an Schutzmasken jetzt für ihr Geschäftsmodell ausnutzen“. Ihnen gehe es nicht um das berechtigte Verbraucherinteresse, den Qualitätsstandard einer Schutzmaske erkennen zu können. Auch Karin Maag, die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, zeigte sich gegenüber unserer Zeitung verstimmt.

Empörung in Berlin über Abmahn-Anwälte

Für den Alltagsgebrauch genähte Masken wollten „zu keiner Zeit den Anspruch erheben, ein Medizinprodukt zu ersetzen“, sagte Maag. „Wer gezielt nach solchen Verstößen im Rahmen der Coronakrise sucht, baut sein Geschäftsmodell auf den Ängsten und Sorgen der Bevölkerung auf und will den Gemeinsinn, der sich gerade wieder bildet, im Keim ersticken“, sagte die CDU-Politikern.

Johanes Fechner sagte, solchen Praktiken offensichtlich Abmahnklagen würden durch das von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgeschlagene Gesetz gegen den Abmahn-Missbrauch entgegenwirken.