Windreich-Gründer Willi Balz vor der Urteilsverkündung am Landgericht Stuttgart. Foto: dpa/Marijan Murat

Unternehmensgründer Willi Balz ist im Strafprozess um die Insolvenz des Windpark-Entwicklers Windreich zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Stuttgart - Im Strafprozess um die Insolvenz des Windpark-Entwicklers Windreich ist Unternehmensgründer Willi Balz zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es bei seinem Urteilsspruch am Mittwoch als erwiesen an, dass Balz sich unter anderem der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des Betrugs, der Untreue, der veruntreuenden Unterschlagung und des Insiderhandels schuldigt gemacht hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Beim Strafmaß blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Balz fünf Jahre und drei Monate Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer hingegen einen Freispruch für den 60-jährigen Angeklagten gefordert.

Im September 2013 Insolvenz angemeldet

Windreich mit Sitz in Wolfschlugen im Kreis Esslingen hatte sich auf Windkraftanlagen an Land und auf hoher See spezialisiert und im September 2013 Insolvenz angemeldet. Das Gericht schloss sich der Sichtweise der Anklage an, dass die Unternehmensgruppe schon sehr viel früher zahlungsunfähig gewesen sei. Hinzu seien andere Vergehen von Balz gekommen, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Stuckert.

Ursprünglich waren acht Personen in dem Prozess angeklagt. Gegen sieben von ihnen wurde das im August 2019 begonnene Verfahren im Laufe der Zeit eingestellt. Übrig blieb nur Balz, der einst als Pionier für Windkraftanlagen zur Stromerzeugung auf dem Meer galt.