Hier erfahren Sie, welche Regelungen über Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen aktuell gelten. Das Wichtigste im Überblick. Foto: Flamingo Images / Shutterstock.com

Mit den neuen Corona-Regeln fragen sich vor den Feiertagen viele, wie viele Personen man privat treffen darf. Welche Regeln aktuell in Baden-Württemberg gelten, erfahren Sie hier.

Aufgrund der sich zuspitzenden pandemischen Lage haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, einige Corona-Maßnahmen noch einmal zu verschärfen. Seit Samstag gelten deswegen in Baden-Württemberg vor allem durch die Ausweitung der 2G-Plus-Regelungen in den öffentlichen Bereichen zusätzliche Einschränkungen. Was gilt jetzt für private Treffen und Feiern?

Lese-Tipp: Alle Ausnahmen der 2G-Plus-Regelung im Überblick

Wie viele Personen darf man privat treffen?

Prinzipiell haben sich die Regelungen für private Treffen nicht geändert, da diese schon seit dem Inkrafttreten der Alarmstufe 1 am 17. November(1sehr strikt waren und sich auch in der Alarmstufe 2 (aktuell geltende Stufe seit dem 24. November) nicht geändert haben.

Seitdem darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei diese Beschränkung nur für Ungeimpfte gilt(2). Ausgenommen sind dabei Geimpfte und Genesene sowie Personen bis einschließlich 17 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare, die nicht in einem Haushalt zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Die Regelung gilt für alle privaten Zusammenkünfte und auch privaten Veranstaltungen, wie zum Beispiel Geburtstage oder Hochzeiten.

Personengruppen mit Übergangsfrist

Ausgenommen von der Regelung sind ebenfalls Schwangere und Stillende, da es hier erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Für diese Gruppe gilt eine Übergangsfrist allerdings nur noch bis zum 10. Dezember 2021.

Für ungeimpfte Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gilt mittlerweile in den öffentlichen Bereichen bei 2G und 2G-Plus-Regelungen eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2022. Danach sind auch sie nicht mehr von den G-Beschränkungen ausgenommen. Wie sich das bei privaten Treffen auswirkt, bleibt abzuwarten.

Keine Maskenpflicht im privaten Bereich

Im privaten Bereich und bei privaten Feiern bzw. Veranstaltungen gilt keine Maskenpflicht(3). Bei größeren Zusammenkünften in räumlich engen Situationen empfiehlt das Land dennoch eine Maske zu tragen.

Was bedeutet eine Ausgangsbeschränkung für private Treffen?

Je nach Region können in Baden-Württemberg auch Ausgangsbeschränkungen zu den Regelungen für private Treffen hinzukommen. Diese treten in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. Dann ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag nur mit triftigem Grund gestatten (mehr dazu hier). Bei privaten Treffen sollte dies mit eingeplant werden. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzen der einzelnen Landkreise in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Wann werden die Regelungen für private Treffen wieder gelockert?

Da die Regelungen in der Alarmstufe 1 und 2 bei privaten Zusammenkünften gleich sind, werden sich diese erst wieder lockern, wenn die darunterliegende Warnstufe in Kraft tritt. Dies wird der Fall sein, wenn die Hospitalisierungsrate unter einen Wert von 3,0 und die Intensivbettenbelegung unter einen Wert von 390 sinkt. Dann darf sich ein Haushalt mit 5 weiteren Personen treffen. Gänzlich entfallen die Regelungen erst wieder in der Basisstufe, welche unter einer Hospitalisierungsrate von 1,5 und einer Intensivbettenbelegung von 250 in Kraft treten.

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