Für diese Personen gibt es weiterhin kostenlose Tests. Foto: CorinnaL / shutterstock.com

Am 11. Oktober endet das Angebot der kostenlosen Bürgertestungen. Von da an muss man selbst für die Testkosten aufkommen. Doch es gibt Ausnahmen.

Nur noch wenige Tage, bis das kostenlose Testangebot von Bund und Ländern beendet wird. Ab dem 11. Oktober dann müssen die Tests, die für Ungeimpfte schon jetzt als Voraussetzung für viele Bereiche des öffentlichen Lebens gelten, aus eigener Tasche bezahlt werden. Da jedoch noch nicht alle ausreichend Zeit hatten, um sich impfen zu lassen oder sich nicht impfen lassen können, wird es Ausnahmen geben.

Wer muss die Corona-Tests nicht selbst bezahlen?

Wer ab Mitte Oktober die Corona-Tests selbst bezahlen muss, ist in der neuen Coronavirus-Testverordnung geregelt. Diese wurde am 21.09. im Bundesanzeiger verkündet und tritt am 11. Oktober in Kraft. Darin ist geregelt, dass die folgenden Personengruppen weiterhin kostenlose Tests erhalten:

  • Kinder unter 12 Jahren, aber auch 12-jährige, die erst innerhalb der letzten drei Monate das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, die aufgrund von medizinischen Umständen nicht geimpft werden können. Wer nicht gegen Corona geimpft werden kann, lesen Sie hier.
  • Für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Stillende gibt es bis zum 31. Dezember eine Übergangsfrist, in der sie auch weiterhin kostenlose Tests erhalten. Bis dahin haben sie Zeit, sich impfen zu lassen.
  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen.
  • Personen, die eine Testung durchführen lassen, weil diese für die Beendigung einer Absonderung (Quarantäne) erforderlich ist.

Wie weise ich meinen Anspruch nach?

Als Anspruchsberechtigung reicht für Kinder ein Lichtbildausweis. Alle anderen Personen müssen laut der Testverordnung einen Nachweis darüber erbringen, dass sie anspruchsberechtigt sind. Wie genau dieser auszusehen hat, wird aber offengelassen. Während bei hochschwangeren Frauen der Anspruch nicht abzustreiten ist, müssten stillende Mütter einen Nachweis vorlegen. In diesem Fall sollte wohl eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinderreisepass mitgenommen werden. Wer nicht gegen Corona geimpft werden kann, braucht ein ärztliches Attest als Nachweis.

Wer muss für die Tests bezahlen?

All diejenigen, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören und sich ab dem 11. Oktober auf das Coronavirus testen lassen wollen, müssen selbst für die Tests bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man geimpft oder ungeimpft ist. Allerdings benötigen Ungeimpfte anders als Geimpfte die Testnachweise für viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Für Geimpfte gibt es nahezu keine Situation mehr, in der sie getestet werden müssen. Warum das so ist, haben wir in diesem Artikel beantwortet.

Lesen Sie auch: Was werden die Tests kosten?