In diesen Konstellationen gelten Sie als geboostert. Foto: Jo Panuwat D / shutterstock.com

Wer die Auffrischungsimpfung bereits erhalten hat, profitiert von einigen Ausnahmen bei der Corona-Verordnung. Doch wer als geboostert gilt, ist nicht immer ganz eindeutig. Eine Übersicht.

Geboosterte Personen brauchen bei 2G plus keinen Testnachweis und müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Nun gibt es aber unterschiedliche Ausgangsszenarien für die Impfung. Vielen Menschen, die nicht nach dem Muster „zweimal Grundimmunisierung + einmal Booster“ geimpft worden sind, ist daher teilweise nicht klar, wie ihr Status ist. Gelten sie ebenfalls als geboostert oder nicht? Wir haben nachfolgend alle Konstellationen zusammengefasst, in denen man als geboostert gilt.

So gilt man als geboostert

  • 3 x geimpft: Wer zwei Impfungen bei der Grundimmunisierung erhalten und sich in der Zwischenzeit nicht mit Corona infiziert hat, braucht noch eine dritte Dosis, um als geboostert zu gelten.
  • 1 x Johnson & Johnson + 1 x mRNA-Impfstoff: Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nach der Grundimmunisierung (eine Dosis) eine weitere weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig, um als geboostert zu gelten. Siehe dazu auch: Mit Johnsons & Johnson geimpft – wer gilt wann als geboostert?
  • Genesen und zweimal geimpft: Wer eine Corona-Infektion vor der Impfung hatte, benötigt eine Impfdosis für die Grundimmunisierung. Eine zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff nach drei Monaten bringt den Status „geboostert“.

Wie sieht es bei einer Infektion nach einer Impfung aus?

In dieser Konstellation wird es etwas kompliziert. Denn die Anzahl der benötigten Impfdosen hängt vom zeitlichen Abstand der Infektion zur ersten Impfdosis ab. Findet die Infektion nach weniger als 4 Wochen statt, bedarf es 3 Monate nach der Infektion einer zweiten Impfdosis zur Grundimmunisierung. Die Boosterimpfung kann dann nach weiteren 3 Monaten nach der Grundimmunisierung verabreicht werden. Es sind also insgesamt 3 Impfungen notwendig.

Aber: Findet die Infektion nach der ersten Impfdosis nach mehr als 4 Wochen statt, braucht es nach der Genesung keine weitere Impfung für die Grundimmunisierung. Die Auffrischungsimpfung kann dann 3 Monate nach der Infektion erfolgen. In diesem Fall sind also nur zwei Impfungen nötig, um als geboostert zu gelten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Wie genau die Boosterimpfung im digitalen Impfpass angelegt werden muss, um als gültig anerkannt zu werden, können Sie hier nachlesen.

Zweifach geimpft und genesen: Gilt das als Booster?

Nein, wer vollständig geimpft ist und dann einen Impfdurchbruch erleidet, gilt laut Robert Koch-Institut nicht als geboostert. Die Auffrischungsimpfung, also die dritte Impfung, sollte 3 Monate nach der Infektion verbreicht werden, um den Status „geboostert“ zu erhalten.

Ausnahmen von 2G plus ohne Booster in Baden-Württemberg

Personen, für die keine Empfehlung der STIKO hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht, sind in Baden-Württemberg von der 2G-plus-Regel ausgenommen – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahren sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

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