Darf ich das Ergebnis selbst bescheinigen? Foto: Helen Sushitskaya / shutterstock.com

Das Angebot der kostenlosen Bürgertests ist offiziell zu Ende. Aber wer darf eigentlich einen Selbsttest beaufsichtigen und bestätigen? Und könnte ich mir selbst eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis ausstellen?

Wer darf überhaupt testen?

In Baden-Württemberg dürfen neben Arztpraxen, Apotheken und Hilfsorganisationen seit dem 12. März 2021 auch weitere Anbieter Testungen durchführen, sofern sie ihre Tätigkeit beim zuständigen Gesundheitsamt angemeldet haben und bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Darunter fällt zum Beispiel die Schulung des eingesetzten Personals und die Einhaltung gewisser Hygienestandards. Nur das geschulte Personal oder eben medizinische Fachkräfte dürfen die Testung mit den vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfohlenen Antigentests ausführen und im Anschluss eine Bescheinigung über das Ergebnis ausstellen.

Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Testungen sowie Schulen und Kitas Tests anbieten und das Ergebnis bescheinigen. In diesem Fall sind auch die sogenannten Laientests (Selbsttests) zulässig. Laut Informationen des Staatsministeriums Baden-Württemberg kann die Durchführung eines solchen Selbsttests unter Beaufsichtigung geeigneter Personen stattfinden. Zwar dürfen auch Dienstleister wie Friseure oder Restaurantbesitzer weitehrin Tests durchführen, der Nachweis darüber gilt dann aber jeweils nur vor Ort und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Wer darf die Tests beaufsichtigen und das Ergebnis bestätigen?

Im Rahmen der Arbeit oder des Schul- und Kitabesuches können geeignete Personen die Ausführung eines Selbsttests überwachen und im Anschluss das Ergebnis bescheinigen. Geeignet ist nach Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, wer

  • zuverlässig ist und
  • in der Lage ist
  • die Gebrauchsanweisung des Tests zu lesen und zu verstehen,
  • die Testung zu überwachen,
  • dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten,
  • das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen und
  • die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben auszustellen.

Außerhalb der genannten Szenarien ist die Durchführung eines Selbsttests unter Beaufsichtigung mit Bescheinigung allerdings nicht möglich. Auch kann die Testkassette eines Selbsttests nicht im Nachhinein zur Beglaubigung zu einem Testzentrum gebracht werden. Es muss also ein entsprechendes Testangebot in Anspruch genommen werden, um einen gültigen Nachweis über einen tagesaktuellen Schnelltest zu erhalten.

Auch interessant: Wo gibt es noch kostenlose Tests?

Darf ich mir selbst einen Schnelltest bestätigen?

Eine Anfrage unserer Zeitung beim Sozialministerium diesbezüglich wurde verneint. Auch mit einer entsprechenden Schulung sei es nicht möglich, sich selbst eine Bescheinigung über einen durchgeführten Schnelltest auszustellen. So wolle man möglichem Missbrauch durch die Eigenbescheinigungen vorbeugen.

Lesen Sie jetzt weiter: Müssen Geimpfte für Tests bezahlen?