So sieht der Arbeitsplatz eines Ratsschreibers aus. Foto: imago/bonn-sequenz

Das Land verzichtet auf 550 000 Euro, weil Städte und Gemeinden die Gebühren für die Grundbucheinsicht nicht mehr nach Stuttgart überweisen müssen.

Stuttgart - Wer mit der Heirat seinen Familiennamen geändert hat und für die Bank eine beglaubigte Unterschrift braucht, wer ein Grundstück gekauft hat, einen Verein gründen will, der geht zur Grundbucheinsichtstelle. „Die Grundbucheinsichtstellen leisten wichtige Rechtsdienstleistungen für die Bürger und Vereine vor Ort“, sagt Justizminister Guido Wolf. 831 solche Ämter gibt es in Gemeinden und Städten in Baden-Württemberg: Dort arbeiten Ratsschreiber, die auch das offizielle Siegel der jeweiligen Kommune führen dürfen. Klingt nach einem recht trockenen Job. Dazu war die Finanzierung dieser Tätigkeit bisher höchst kompliziert, doch das ändert sich zum 1. Januar 2020.

Zuletzt haben Kommunen die Gebühren für die Leistungen, die Mitarbeiter der Grundbucheinsichtstellen anbieten, ans Land abführen müssen. Denn von den Gebühren für die Grundbucheinsicht und öffentliche Beglaubigung bleiben jeweils nur fünf Euro bei den Gemeinden – der Rest fließt in die Landeskasse

Viel Aufwand, wenig Ertrag

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Das stieß auf großen Unmut. Roger Kehle, Präsident des Gemeindetages, nannte die umständliche Kompetenz- und Kostenverschiebung „ein echtes Ärgernis“. Die Kommunen beklagten, dass die Ratsschreiber bei ihnen angegliedert seien, man auch die Gebühren für deren Arbeit einsammeln müsse und anschließend noch die Buchhaltung gegenüber dem Land erledigen muss. Die Abrechnungen schlagen dann bei Landesbehörden auf, binden dort wieder Personal.

Die Grundbucheinsichtstellen fielen bisher in die Zuständigkeit des Justizministeriums. Von dort heißt es, dass der Aufwand in keinem Verhältnis stehe zu den Kosten. Man kalkulierte mit jährlichen Nettoerlösen von 700 000 Euro bis 800 000 Euro. Diesen Einnahmen standen Personalkosten für Abrechnung und Prüfung der Vorgänge von etwa 210 000 Euro gegenüber.

Wolf macht Kassensturz

Jetzt hat der Justizminister Guido Wolf (CDU) Kassensturz gemacht und sich mit den Kommunen geeinigt. Wolf: „Das bisherige Verfahren rechnet sich für die Gemeinden nicht und verursacht zugleich einen beträchtlichen bürokratischen Aufwand. Mit dieser unsinnigen Regelung ist jetzt Schluss.“ Vom Jahreswechsel an fließen den Gemeinden die Gebühren für alle Arbeiten der Ratsschreiber in voller Höhe zu, das hat der baden-württembergische Landtag mit dem Haushaltsbegleitgesetzes beschlossen. Dem Land entgehen dadurch ungefähr 550 000 Euro im Jahr. Dafür erwartet das Land, dass die Kommunen ihre bestehenden Grundbucheinsichtsstellen erhalten und neue eröffnen. Mit der Reform werden zudem Personalkosten eingespart.

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Stellvertretend für die Kommunen in Baden-Württemberg beurteilt Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags, die Reform: „Grundbucheinsichtstellen haben einen großen Mehrwert für die Bürger. Es ist deshalb wichtig, dass es sie vor Ort gibt. Wir sind sehr zufrieden mit der neuen Regelung. Sie ist ein spürbarer Beitrag zum Bürokratieabbau.“

Die Grundbucheinsichtstelle für den jeweiligen Heimatort findet man unter: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Grundbucheinsichtsstellen