Eigentlich soll der Ehering ein ganzes Leben lang am Finger stecken. Foto: ddp

Im kirchlichen Arbeitsleben gelten andere Regeln als im weltlichen. Fall sorgt für Diskussionen.

Stuttgart/Rottenburg - Die Akte ist geschlossen, aber der Fall ist damit nicht erledigt. Es ist nur wenige Tage her, da erhielt Stephan Karus das Zeugnis, auf das er nach eigener Aussage „zweieinhalb Jahre“ gewartet hatte. Karus und sein ehemaliger Arbeitgeber, die Diözese Rottenburg-Stuttgart, hatten sich vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart wieder getroffen.

Karus hatte 20 Jahre im Dienst der Katholischen Kirche gestanden – zuletzt als Jugendseelsorger und Gemeindereferent im Dekanat Freudenstadt – , ehe er wegen privater Angelegenheiten ins Visier der Kirchenleitung kam. Er hatte sich von seiner Frau getrennt, mit der er drei Kinder hat, und offenbarte, dass er eine neue Lebenspartnerin hat, mit der er inzwischen ein weiteres Kind hat. Die Kirche schickte ihm die fristlose Kündigung.

„Es gibt Loyalitätsverpflichtungen für Mitarbeiter. Und dazu gehört die Unauflöslichkeit der Ehe“, bestätigte ein Sprecher der Diözese am Montag. Mitarbeiter der Kirche seien „an bestimmte Verpflichtungen in der Lebensführung gebunden“, so der Sprecher. Neben dem Tabu Scheidung zählt zu dieser Grundordnung für die Mitarbeiter auch die Identifikation mit der Glaubenslehre. Wer zentrale Aussagen der Katholischen Kirche öffentlich und wiederholt bestreite, müsse ebenso mit dem Verlust des Jobs rechnen wie bei Verleumdungen der Kirche.

Viele glauben, man wollte den Betriebsratschef loswerden

Obwohl Karus durch die Trennung von seiner Ehefrau also gegen die Grundordnung der Diözese verstieß, mehren sich die Stimmen, die eine andere Begründung für den Rauswurf vermuten. Denn der 49-Jährige hatte sich über Jahre hinweg an der Spitze der „Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung“ für die Rechte der 22.000 kirchlichen Arbeitnehmer eingesetzt. Und nicht wenige glauben, dass die Diözese die Entwicklung im Privatleben von Karus zum Anlass nahm, den Betriebsratsvorsitzenden loszuwerden.

„Die Kirche ist ein schlechter Arbeitgeber. Viele Mitarbeiter in den katholischen Einrichtungen werden ausgenutzt und unterdrückt“, behauptet Christian Kunz, der wie Karus nach internen Differenzen seinen Job bei der Katholischen Kirche verlor. Jahrelang hatte Kunz am Dienstsitz der Diözese in Stuttgart als eine Art Betriebsrat die Mitarbeiter bei Prozessen vertreten. Pro Jahr seien das rund 20 Verfahren gewesen. Irgendwann habe man ihn „loswerden wollen“, glaubt er rückblickend.

Anfang 2011 einigte er sich mit seinem Arbeitgeber auf eine Abfindung: „Das war so viel Geld, um ein Eigenheim zu kaufen.“ Karus wiederum hatte sich unter anderem für Lohnzuschläge eingesetzt, die kirchliche Arbeitnehmer für Nacht- und Wochenendarbeit erhalten könnten. In einem anderen Fall löste er interne Debatten aus, als er mit Jugendlichen die Themen Aids und ungewollte Schwangerschaft ansprach und dabei einen Verhütungsmittel-Koffer dabeihatte. „Ich war zu unbequem“, glaubt er im Nachhinein.

Diözese weist alle Kritik weit von sich

Doch die Diözese weist einen Zusammenhang zwischen kritischen Mitarbeitern und der Konsequenz bei Verstößen gegen das kircheninterne Arbeitsrecht weit von sich. Zwar sei Karus „sehr kritisch gegenüber dem Arbeitgeber Kirche“ gewesen, so ein Sprecher von Bischof Gebhard Fürst. „Eine Vermengung dieser beiden Aspekte zu einem gemeinsamen Begründungszusammenhang ist aber eine inakzeptable Unterstellung.“ Persönliche Probleme dürften „nicht zur Pauschalkritik verkommen“.

Doch die Fälle von Karus und Kunz, die inzwischen den Verein „Kridik“ – was für kritische Dienstnehmer in d er Kirche steht – gegründet haben, reihen sich ein in eine Entwicklung der vergangenen Jahre. Immer wieder sorgt das kirchliche Arbeitsrecht für Diskussionen. So verlor ein Krankenpfleger aus dem Bodenseekreis bei der Caritas seinen Job, weil er sich im Internet kritisch über den Papst geäußert hatte.

Richtlinien „überholt“

„Die Katholische Kirche sollte die Kirche nicht nur verwalten, sondern sich wie ein normaler Arbeitgeber verhalten und den Dialog mit Kritikern suchen statt sie auszugrenzen“, sagt Kunz. Die geltenden Richtlinien, wonach eine Scheidung automatisch zum Verlust des Arbeitsplatzes führe, seien „überholt“.

Vor eineinhalb Jahren hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem katholischen Chorleiter recht gegeben: Seine Entlassung wegen einer außerehelichen Beziehung verstieß nach Ansicht der Richter gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens. Karus kennt das Urteil, allein es scheint ihm nichts zu bringen. Er lebt inzwischen mit seiner zweiten Frau und dem Kind an der Ostsee und hat sich unter anderem beim Erzbistum Hamburg beworben. Ohne Erfolg. Der Grund: Das sogenannte Ehe-Nichtigkeitsverfahren, wie es in der Katholischen Kirche in solchen Fällen üblich ist, dauert an. Und so lange bekommt er keinen neuen Job.