Der Wasserwerfer-Einsatz am 30. September 2010 beschäftigt weiter die Justiz Foto: dpa

Beim Prozess gegen zwei Polizeibeamte hat erstmals ein Zeuge eingeräumt, die Polizei habe am 30. September 2010 von schwer Verletzten Demonstranten im Schlossgarten erfahren.

Stuttgart - In den Prozess gegen zwei Abschnittsleiter der Polizei, die wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt am Landgericht angeklagt sind, ist am Mittwoch Bewegung gekommen. Ein hochrangiger Polizeibeamter hat erstmals eingeräumt, zumindest am Nachmittag oder Abend des 30. September 2010 sei beim Führungsstab klar gewesen, dass es Schwerverletzte gegeben hat. Bei dem Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am sogenannten schwarzen Donnerstag waren zahlreiche Menschen, vor allem aufseiten der Demonstranten, verletzt worden. Die beiden angeklagten Abschnittsleiter sollen das nicht verhindert haben.

Es sei zunächst nur von wenigen Verletzten durch Pfefferspray die Rede gewesen, sagte der stellvertretende Polizeiführer Norbert Walz. Von massiven Folgen des Wasserwerfereinsatzes habe er nichts gehört. Allerdings sei im Laufe des Tages an der Pinnwand des Führungsstabes das Foto des aus den Augen blutenden Dietrich Wagner gehangen, der im Prozess als Nebenkläger auftritt. Er sei damals schockiert gewesen, so Walz: „Ich habe es nicht für möglich gehalten, dass durch Wasserwerfer solche Verletzungen entstehen können“, sagte er.

Es wird darauf ankommen, ob die Angeklagten frühzeitig über schwere Verletzungen Bescheid wussten 

Wann das Bild bei der Polizei gelandet sei, könne er allerdings nicht mehr genau sagen. Und auch nicht, ob die beiden Angeklagten frühzeitig über schwere Verletzungen wie diese Bescheid gewusst haben. Darauf wird es aber ankommen, wenn es zu einer Verurteilung kommen soll. Bisher haben alle Polizeibeamten im Zeugenstand und auch die Angeklagten selbst bestritten, die Folgen während des Einsatzes bemerkt zu haben.

Auch der damalige Polizeipräsident und Polizeiführer Siegfried Stumpf. Das zumindest lässt sich der zweiten Aussage vom Mittwoch entnehmen. Stumpf selbst hatte vergangene Woche jede Einlassung verweigert, weil derzeit gegen ihn ermittelt wird. Stattdessen schlüpfte Stefan Biehl am Mittwoch in Stumpfs Rolle. Der Staatsanwalt schilderte als Zeuge, was Stumpf in einer Vernehmung im August 2012 gesagt hatte. Demnach hat Stumpf angegeben, erst nach Aufbau der Gitterlinie im Schlossgarten über Verletzte informiert worden zu sein. „Das dürfte in den Abendstunden gewesen sein“, gab er zu Protokoll.

Mehrfach fällt der Satz: „Das habe ich versäumt.“

Laut Vernehmung hat Stumpf angegeben, er habe zu den beiden Angeklagten am Einsatztag wenig Kontakt gehabt und sich sowohl durch sie als auch durch den Führungsstab „nicht ausreichend informiert“ gefühlt. Einen Eindruck vom Durcheinander bei der Polizei lieferte auch Stumpfs damaliger Stellvertreter Walz. Er hatte Stumpfs Rolle übernommen, als der zu einer Pressekonferenz eilte. Ob er damit formal zum Polizeiführer geworden ist oder diese Rolle bei Stumpf oder dessen Assistent blieb, ließ sich am Mittwoch nicht abschließend klären.

Genauso wenig wie eine andere wichtige Frage. Sowohl Stumpf als auch die beiden Angeklagten geben an, der damalige Polizeipräsident habe den Wasserwerfereinsatz um 11.53 Uhr freigegeben. Walz jedoch sagt, er habe das während Stumpfs Abwesenheit auf harmlosen Wasserregen beschränkt. Aufzeichnungen davon gibt es nicht – und darüber informiert habe er Stumpf danach auch nicht. Mehrfach fällt der Satz: „Das habe ich versäumt.“ Der Prozess wird in der nächsten Woche fortgesetzt.