Im Neckar zu baden ist im Stuttgarter Stadtgebiet verboten, doch auch in der Region rät die Wasserschutzpolizei vor einem Sprung in den Fluss ab. (Archivbild) Foto: dpa/Christoph Schmidt

Bei hochsommerlichen Temperaturen wird der Neckar vielerorts als Badeort genutzt. Im Zuge dessen warnt die Wasserschutzpolizei explizit vor den Gefahren, die der Fluss birgt.

Stuttgart - Weil sich wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr jede Menge Urlauber für Ferien zu Hause entscheiden, suchen viele bei hochsommerlichen Temperaturen in ihrer näheren Umgebung ein erfrischendes Plätzchen zum Baden und Schwimmen. Im Zuge dessen warnt die Wasserschutzpolizei nun vor dem Baden im Neckar.

Laut der Wasserschutzpolizeistation Stuttgart, deren Neckar-Zuständigkeitsbereich von Plochingen bis Kirchheim/Neckarwestheim reicht, steht der Neckar nicht für ungetrübten Badespaß. Das Baden sei an manchen Stellen des Flusses schlichtweg verboten, wie zum Beispiel im gesamten Stadtgebiet Stuttgart einschließlich des Max-Eyth-Sees. Aber auch an Stellen, an denen kein explizites Badeverbot herrscht, sollte auf den Sprung in den Neckar verzichtet werden.

Wasserschutzpolizei zählt Gefahren für Badende auf

Die Wasserschutzpolizei nennt dabei folgende Gründe:

1. Der Neckar ist nicht als Badegewässer ausgewiesen, weil er die gesetzlichen Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie und der darauf basierenden baden-württembergischen Badegewässerverordnung an mehreren kontrollierten Stellen nicht erfüllt.

2. Am Neckar gibt es keine ausgewiesenen Badestellen.

3. Der Neckar ist ein sogenannter „Vorfluter“, das bedeutet, dass Kläranlagen ihr gereinigtes Abwasser in den Fluss leiten. Zwar werden Keime in den mechanisch-biologischen Reinigungsstufen zum größten Teil abgebaut, allerdings nie vollständig. Dadurch können Krankheitserreger wie Fäkalkeime, Salmonellen, Viren oder Pilze die Wasserqualität dahingehend negativ beeinflussen, dass eine Gesundheitsgefahr für die Badenden besteht.

4. Bei starken und lang anhaltenden Regenfällen können Abwässer auch ungeklärt in den Neckar gelangen. Durch die Einleitung von Industrieabwässern bestehen bei Störfällen ebenfalls gesundheitliche Risiken. Ebenso können Ratten in der Kanalisation und an den Ufern etliche krankheitserregende, darunter auch multiresistente Keime übertragen.

5. Der Neckar ist eine Bundeswasserstraße, vergleichbar mit einer Bundesautobahn. Der Fluss wird von großen Güter- und Tankmotorschiffen, Fahrgastschiffen, Motor,- Ruder,- und Segelbooten sowie Schlauchbootfahrern, Stand-Up-Paddlern und Belly-Booten befahren, die für die Badenden große Risiken darstellen.

6. Die Berufsschifffahrt hat grundsätzlich Vorfahrt, alle anderen sind daher ausweichpflichtig. Ein Motorschiff kann unter anderem wegen seiner Größe und Trägheit keine schnellen Ausweichmanöver fahren. Außerdem kann der Kapitän eines Motorgüterschiffes vor seinem Bug einen „Sichtschatten“ von bis zu 300 Metern haben, in dem er Badende und kleine Fahrzeuge nicht wahrnimmt.

7. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung – quasi die Straßenverkehrsordnung für Binnenwasserstraßen – verbietet das Baden auch explizit an bestimmten Stellen. Die Wasserschutzpolizei Stuttgart macht daher darauf aufmerksam, dass das Schwimmen und Baden besonders im Bereich von 100 Meter oberhalb bis 100 Meter unterhalb von Wehr- und Schleusenanlagen, einschließlich der Schleusenvorhäfen, Kraftwerksanlagen, Schiffsliegestellen, Hafeneinfahrten und Brücken auf Grund von Schiffsbetrieb und Strömungen lebensgefährlich und deshalb nicht erlaubt ist. Ebenso ist das Springen von Brücken strengstens untersagt.

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Für alle, die trotz dieser Warnungen im Neckar baden beziehungsweise schwimmen möchten, hat die Wasserschutzpolizei folgenden Hinweis: Immer auf den Flussrand beschränken und nicht in die Schifffahrtswege schwimmen.