Das Warndreieck ist Pflicht. Foto: gg-foto / shutterstock.com

Haben Sie alles im Auto, um durch eine Verkehrskontrolle zu kommen? Diese Dinge sollten Sie immer dabeihaben.

Checkliste: Diese Dinge müssen Sie im Auto haben
 

  • Verbandskasten: Laut § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss jedes Kraftfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h einen Verbandskasten mitführen, Omnibusse mit mehr als 22 Fahrgastplätzen sogar zwei. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Krankenfahrstühle, Krafträder, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie andere Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind.
  • Warndreiecke: Auch das Mitführen eines Warndreiecks im Auto ist gesetzlich verpflichtend. Das regelt § 53a Abs. 2 Satz 1 StVZO. In Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t muss zusätzlich eine Warnleuchte mit an Bord sein.
  • Warnweste: Ebenfalls in § 53a Abs. 2 geregelt ist das Mitführen einer Warnweste.
  • Führerschein: Natürlich sollten Sie beim Fahren auch Ihren Führerschein dabeihaben.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I: Neben dem Führerschein müssen Sie in einer Verkehrskontrolle die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzeigen. Es empfiehlt sich daher, diese stets im Auto mitzuführen. Kopien sind unzulässig, es muss sich um das Originaldokument handeln.

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Wie hoch sind die Bußgelder?

Wer die oben aufgelisteten Gegenstände nicht im Auto hat, muss bei einer Verkehrskontrolle mit Verwarngeldern zwischen 5 und 15 € rechnen.

Weitere Gegenstände, die im Auto Sinn machen

Folgende Gegenstände müssen zwar nicht mitgeführt werden, können sich aber in gewissen Situationen als praktisch erweisen:
 

  • Ersatzreifen
  • Parkscheibe
  • Eiskratzer
  • Sonnenbrille
  • Taschenlampe
  • Decke

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