Viele Arbeitnehmer schleppen sich mit grippalem Infekt oder Schlimmerem zur Arbeit. Doch dieses Verhalten verursacht weitaus höhere Kosten, als wenn sich der Betroffene gleich krankgemeldet hätte. Foto: dpa

Krank sein nervt – und kommt zudem den Arbeitgeber teuer zu stehen. Wann braucht man einen Krankenschein? Und darf man trotzdem arbeiten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Stuttgart - Laufende Nase, hartnäckiger Husten, kratzender Hals und ein schwerer Kopf: Sobald die Tage kürzer und kälter werden, breiten sich Erkältungskrankheiten rasant aus. Die Wartezimmer der füllen sich – und in den Betrieben summieren sich die Fehltage. Laut Auswertung der Krankenkasse DAK-Gesundheit stieg die Anzahl der Fehltage aufgrund von Erkältungen im vergangenen Jahr um neun Prozent an. Der Krankenstand stieg von 3,9 auf 4,1 Prozent. Doch unter welchen Umständen muss man sich krankschreiben lassen? Darf man vom Arbeitgeber nach Hause geschickt werden, wenn man krank zur Arbeit erscheint? Und kann man schon vor Ablauf des Krankenscheins wieder arbeiten? Was das Arbeitsrecht dazu sagt: