Im Moment unvorstellbar. Foto: Rimgaudas Budrys / shutterstock.com

Während Deutschland Schritt für Schritt aus dem Lockdown zurückkehrt, bleiben manche Bereiche des öffentlichen Lebens noch eingeschränkt, so auch das Feiern in Clubs und Diskotheken.

Obwohl private Veranstaltungen mit größeren Teilnehmerzahlen wieder erlaubt sind und Clubs als Bars wieder öffnen dürfen, steht für die Rückkehr zum Normalbetrieb kein konkretes Datum im Raum. Umso mehr drängt sich daher für Viele die Frage auf:

Ab wann dürfen die Clubs in Deutschland wieder öffnen?

Ob Ischgl, Gangelt oder etliche Beispiele aus der ganzen Welt: Dass Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als Hotspots für Coronainfektionen gelten, ist mittlerweile gut dokumentiert. Daher ist eine baldige Eröffnung der Clubs und Diskotheken unwahrscheinlich. So schreibt Hamburg in Bezug auf die Frage der Wiedereröffnung zum Beispiel: „Bars oder Vergnügungslokale und Discotheken müssen noch geschlossen bleiben. Das ist insbesondere darin begründet, dass bei dem Betrieb von Tanzlokalen, Bars oder Vergnügungslokalen typischerweise das erforderliche Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. […] Die Gäste halten sich nicht vorwiegend […] an einem festen Platz auf, sondern bewegen sich vermehrt durch den Raum. Damit geht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einher, dass die Abstandsregeln nicht eingehalten werden und das Infektionsrisiko steigt.“

Auch die derzeitige Corona-Verordnung der Club-Hochburg Berlin lässt nicht auf eine baldige Rückkehr zum Normalbetrieb hoffen: „Um die erreichten Fortschritte nicht zu gefährden und weiterhin an der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zu wirken, können einige spezielle Gewerbebetriebe der folgenden Arten noch nicht für Publikumsverkehr geöffnet werden: Clubs, Tanzlustbarkeiten, Prostitutionsstätten.“ Im Stufenfahrplan von Baden-Württemberg sind die Clubs in der Stufe 5 (rot) eingeordnet. Wann die Clubs eröffnen dürfen, ist demnach nicht abschätzbar. Der Konsens ist derzeit in allen Bundesländern derselbe: Die Lage ist ungewiss.

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Der 31. August als Stichtag?

Großveranstaltungen sind in allen Bundesländern mindestens bis zum 31. August untersagt. Nach dem gestrigen Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten steht nun auch fest, dass gewisse Veranstaltungen, bei denen die Nachverfolgbarkeit der Besucher nicht gegeben ist, sogar bis Ende Oktober verboten werden. Zwar fallen Clubs und Diskotheken in den Coronaverordnungen der Bundesländer nicht in dieselbe Rubrik, doch spätestens wenn es Hygienekonzepte für Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen im Innenbereich geben wird, könnten diese auch wegweisend für Clubs und Diskotheken sein. Fraglich ist dabei allerdings, wie sich das Coronavirus weiter ausbreitet. Die Lage ist noch immer dynamisch und kann sich von Tag zu Tag ändern. Ob es durch aktuelle Lockerungen und Sommerreisen wieder vermehrt zu Infektionen kommt, bleibt abzuwarten. Hinzu kommt, dass die Wiedereröffnung in einzelnen Bundesländern zu einer Art Clubtourismus führen könnte, wodurch die Gesundheitsämter wiederum mehr Arbeit mit der Nachverfolgung von Infektionsketten hätten.

Cluberöffnung als bundesweite Lösung?

Unlängst haben die zurückgezogenen Lockerungen für das Prostitutionsgewerbe in Rheinland-Pfalz gezeigt, dass Alleingänge bei der Wiedereröffnung von solchen potenziellen Hotspots nicht zielführend sind. Dort wurde nicht nur die unzureichende Kontrolle von Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen von den Ordnungsämtern bemängelt, sondern auch verstärkter Sextourismus befürchtet. Von offizieller Seite hieß es in einer Pressemitteilung daher: „Eine Öffnung von Bordellen soll vielmehr im Gleichklang der Bundesländer erfolgen.“ Da Clubs und Diskotheken in den Corona-Verordnungen der Länder immer wieder im gleichen Kontext wie Prostitutionsstätten genannt werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass für sie ebenfalls ein bundesweiter Wiedereröffnungstermin gefunden werden muss. Dazu müssten entsprechende Hygiene- und Sicherheitskonzepte erarbeitet werden. Vermutlich müssten sich die Feiernden wie in anderen Bereichen auch registrieren, um bei einem eventuellen Ausbruch die Infektionsketten nachverfolgen zu können.

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