Wie lange der Status der Corona-Impfung gültig bleibt, ist vielen unklar. Was gilt und welche Fristen im Gespräch sind, erfahren Sie hier. Foto: Ralf Liebhold / Shutterstock.com

Bei der Frage, wie lange der Impfstatus nach der Corona-Impfung seine Gültigkeit behält, herrscht oft Unklarheit. Was aktuell gilt und welche Fristen noch im Gespräch sind, erfahren Sie hier.

Der Kampf gegen die Corona-Pandemie ist nach fast 2 Jahren an einem neuen Höhepunkt angekommen. Noch nie waren die Infektionszahlen so hoch(1). Hauptgrund hierfür ist die noch zu niedrige Impfrate in Deutschland von nur knapp 70 Prozent(2). Deutlich wird dies vor allem bei der hohen Auslastung der Intensivbetten im Land durch ungeimpfte Personen (85,7 Prozent der 18 bis 59-Jährigen lt. aktuellem RKI-Wochenbericht). Mittlerweile nimmt zusätzlich auch die Bedeutung von Booster-Impfungen zu, da der Schutz der Grundimmunisierung nach etwa 6 Monaten beginnt graduell abzunehmen(3). Auch langfristig entsteht der zuverlässigste Impfschutz erst ab der dritten Impfung. Dieses Impfschema ist von anderen Impfungen bekannt(4,5). Viele fragen sich jetzt deshalb, wie lange man überhaupt als "geimpft" gilt?

Wie lange gilt der Impfstatus? - Aktuell noch 12 Monate

Die Gültigkeit des Impfstatus wird dabei von mehreren Faktoren limitiert. Den Status "vollständig geimpft" hat momentan jeder Mensch mit einer Grundimmunisierung und diese besteht je nach Impfstoff aus zwei bzw. einer (Johnson & Johnson) Impfung. Zur Dauer der Gültigkeit heißt es auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dass zur Gültigkeitsdauer noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann(6), da aktuell noch geprüft wird, welche Impfabstände für die Aufrechterhaltung eines Schutzes vor einer COVID-19-Erkrankung eingehalten werden müssen.

Theoretisch ist die Grundimmunisierung somit zum jetzigen Zeitpunkt unbegrenzt gültig. Allerdings ist der Nachweis der Impfung zeitlich eingeschränkt, da die digitalen Impfzertifikate mit ihrer Einführung ein sogenanntes "technisches Ablaufdatum" bekommen haben, welches bei 12 Monaten liegt(7). Möglichkeiten zur Verlängerung gibt es allerdings noch nicht(8) und da nun auch in einigen Bundesländern nur noch der digitale Impfpass als Nachweis für eine Corona-Impfung akzeptiert werden darf, gilt man in den Bereichen des öffentlichen Lebens nach dieser Frist von 12 Monaten praktisch als ungeimpft.

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EU plant einheitliche Gültigkeit der Impfung von 9 Monaten

Um abweichende Regelungen beim Ablauf der Gültigkeit von Impfzertifikaten zu vermeiden, hat die EU-Kommission am 25. November unter anderem einen einheitlichen Anerkennungszeitraum von 9 Monaten für Impfzertifikate vorgeschlagen(9). Grundlage für diesen Zeitraum ist der vom Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vorgeschlagene Abstand von 6 Monaten für Booster-Impfungen(10). Dazu gerechnet werden weitere 3 Monate für die Anpassung der nationalen Impfkampagnen. Gelten soll dieser Ansatz ab dem 10. Januar 2022. Bis dahin können die Mitgliedsstaaten noch über die Vorschläge diskutieren. Eine mögliche Gültigkeitsdauer von 9 Monaten für den Impfstatus der Grundimmunisierung liegt laut der Bild-Zeitung in einer Beschlussvorlage für das heutige Bund-Länder-Treffen vor. Für die Gültigkeitsdauer von Booster-Impfungen wurde aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt fehlenden Studien noch kein Zeitraum für einen Ablauf vorgeschlagen.

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