Unter welchen Umständen ein Schüler eine Ehrenrunde drehen muss, ist in der zuständigen Versetzungsverordnung festgehalten. Foto: ESB Professional / shutterstock.com

Welche Noten Schüler haben müssen, um versetzt oder nicht versetzt zu werden, haben wir im Artikel zusammengefasst.

Wenn sich das Schuljahr dem Ende zuneigt gehen die Rechnereien über mögliche Versetzungsszenarien los. Alle Schularten (Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gymnasium) haben ihre eigene Versetzungsordnung, die ähnlich aufgebaut ist.

Wann bin ich versetzungsgefährdet?

Wer die Note „mangelhaft“ in ein bis drei Fächern vorweist, der kann je nach Versetzungsordnung durch bestimmte bessere Noten in anderen Fächern die schlechten Noten ausgleichen. Außerdem kann die Note „ungenügend“ nicht immer ausgeglichen werden. In den Fächern Sport, Musik und Bildende Kunst gibt es Sonderregeln.

Versetzungsanforderungen der Werkrealschule (gilt auch für die Hauptschule)

Wer in einem maßgebenden Fach eine 6 oder in zwei maßgebenden Fächern eine 5 hat, der darf in keinem anderen maßgebenden Fach schlechter als eine 4 sein. Sollte dies der Fall sein, müssen diese Fächer sinnvoll ausgeglichen werden:

  • Die Note 6 muss mit der Note 1 in einem maßgebenden Fach oder der Note 2 in zwei maßgebenden Fächern ausgeglichen werden.
  • Die Note 5 muss mit der Note 2 in einem maßgebenden Fach ausgeglichen werden.

Andernfalls muss der Schüler die Klasse wiederholen. Weitere Sonderfälle und um welche maßgebenden Fächer es geht, lesen Sie in hier: Werkrealschulverordnung (gilt auch für Hauptschule) Baden-Württemberg

Versetzungsanforderungen Realschule

Nach den Orientierungsstufen 6 und 7 kann die Realschule auf M-Niveau (Vorbereitung auf den Realschulabschluss nach Klasse 10) oder G-Niveau (Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss nach Klasse 9) weiter besucht werden. Die Versetzungsanforderungen auf Niveau G gleichen der Voraussetzungen der Werkrealschule.

Versetzungsanforderungen Niveau M

Folgende Leistungen müssen erbracht werden, um in eine höhere Klasse versetzt zu werden:

  • Der Durchschnitt aus allen maßgebenden Fächern muss 4,0 oder besser betragen.
  • Der Durchschnitt der Kernfächer muss 4,0 oder besser betragen.
  • In den Kernfächern darf keine 6 stehen.
  • Die Note 4 oder schlechter darf in höchstens einem maßgebenden Fach stehen.

Wenn in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als eine 4 vorliegt, können die Leistungen für eine Versetzung ausgeglichen werden:

  • Wenn die Note 6 in keinem Kernfach vorliegt, muss in einem anderen maßgebenden Fach die Note 1 oder in zwei maßgebenden Fächern die Note 2 erbracht werden.
  • Wenn die Note 5 in keinem Kernfach vorliegt, muss in einem anderen maßgebenden Fach die Note 2 oder in zwei maßgebenden Fächern die Note 3 erbracht werden.
  • Wenn die Note 5 in einem Kernfach vorliegt, muss in einem anderen Kernfach mindestens die Note 2 vorliegen.

Andernfalls muss der Schüler die Klasse wiederholen. Infos zu den Fächern und alles Weitere finden Sie in der Versetzungsverordnung für die Realschule in Baden-Württemberg.

Versetzungsanforderungen Gymnasium

Folgende Leistungen müssen erbracht werden, um in eine höhere Klasse versetzt zu werden:

  • Der Durchschnitt aus allen maßgebenden Fächern muss 4,0 oder betragen.
  • Der Durchschnitt der Kernfächer muss 4,0 oder besser betragen.
  • In den Kernfächern darf keine 6 stehen.
  • Wenn eine Note in höchstens einem maßgebenden Fach schlechter als eine 4 ist.

Wenn in höchstens zwei Fächern eine schlechtere Note als eine 4 vorliegt, können die Leistungen für eine Versetzung ausgeglichen werden:

  • Wenn die Note 6 in keinem Kernfach vorliegt, muss in einem anderen maßgebenden Fach die Note 1 oder in zwei maßgebenden Fächern die Note 2 erbracht werden.
  • Wenn die Note 5 in einem Kernfach vorliegt, muss in einem anderen Kernfach mindestens die Note 2 vorliegen.
  • Wenn die Note 5 in einem Fach, das kein Kernfach ist, vorliegt, muss in einem anderen maßgebenden Fach mindestens die Note 2 oder in zwei maßgebenden Fächern mindestens die Note 3 vorliegen.

Andernfalls muss der Schüler die Klasse wiederholen. Alle weiteren Infos zu allen Fächern finden Sie in der Versetzungsordnung für das Gymnasium in Baden-Württemberg.

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Ich werde nicht versetzt – gibt es noch andere Möglichkeiten?

Wer aufgrund zu schlechter Noten die Klasse wiederholen muss, kann in speziellen Fällen doch noch auf eine Versetzung hoffen:

  • Entscheidet die Klassenkonferenz mit 2/3 Mehrheit, dass die Leistungen nur vorübergehend und nicht anhaltend schlecht sind, kann der Schüler dennoch versetzt werden. Bei dauerhaft schlechten Leistungen greift die Vorschrift nicht.
  • Die Klassenkonferenz kann die Entscheidung bis zum nächsten Halbjahr hinauszögern, wenn folgende Szenarien eintreten:
    • Der Schüler war länger als 8 Wochen krank.
    • Der Schüler musste ohne sein Verschulden die Schule wechseln.
    • Der Schüler war in seinem Leistungsvermögen aufgrund schwerwiegender und von ihm nicht zu vertretenden Gründen beeinträchtigt.
  • Die Klassenkonferenz kann in Absprach mit dem Schulleiter die Entscheidung treffen, dass die schlechten Leistungen innerhalb kürzester Zeit behoben werden können. Das bedeutet, dass der Schüler für vier Wochen auf Probe versetzt und anschließend in allen Fächern, in denen er schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde, schriftlich und mündlich geprüft wird. Inhalt des Prüfstoffs ist der Stoff des letzten Schuljahres und der Probezeit. Die Noten ersetzen dann die Zeugnisnoten des vergangenen Jahres. Sollten diese für eine Versetzung ausreichen, bleibt es dabei. Ansonsten muss der Schüler die Klasse wiederholen.

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Was passiert, wenn ich eine Klassenstufe zweimal wiederholen muss?

Sowohl auf der Realschule als auch auf dem Gymnasium müssen die Schüler in folgenden Szenarien die Schule verlassen:

  • Wenn ein Schüler eine Klasse zweimal hintereinander wiederholen muss.
  • Wenn ein Schüler eine Klasse wiederholt hat und in der Klasse danach wieder nicht versetzt wird.
  • Wenn ein Schüler dreimal nicht versetzt wird.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:

  • Bei längerer Krankheit von mindestens 12 Wochen.
  • Bei einer Schwerbehinderung von 80 %.
  • Fall § 3 Versetzungsordnung: Bei einer Mehrheit von 2/3 bei einer Klassenkonferenz, in der beschlossen wird, dass der Schüler nach einer weiteren Wiederholung vermutlich versetzt wird.

Wann kann ich die Klasse freiwillig wiederholen?

Es ist möglich, eine Klasse freiwillig zu wiederholen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, ist in der jeweiligen Versetzungsordnung festgelegt. Beachten Sie dennoch, dass eine freiwillige Wiederholung in der Realschule oder auf dem Gymnasium als Wiederholung wegen Nichtversetzen eingestuft wird. Das bedeutet, dass der Schüler die Schule verlassen muss, sofern er nach der Wiederholung nicht versetzt wird.