Die Fans von Waldhof Mannheim hatten im Mai 2018 einen Spielabbruch provoziert. Foto: Bongarts

Das Landgericht Frankfurt kassiert einen Punktabzug des DFB im Zuge der Aufstiegsspiele gegen den KFC Uerdingen – und sorgt mit der Urteilsbegründung nicht nur bei Waldhof Mannheim für Aufsehen.

Frankfurt/Main - Der DFB darf Fußballclubs für das Fehlverhalten seiner Anhänger nicht mit einem Punktabzug bestrafen, solange damit nicht ein unfair erlangtes Spielergebnis ausgeglichen wird. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main am Mittwoch und gab dem SV Waldhof Mannheim mit seiner Klage gegen den Abzug von drei Punkten Recht. Der DFB müsse den Punktabzug zurücknehmen. Der aktuelle Tabellenführer der Regionalliga Südwest hatte sich mit der Klage gegen die Strafe für die Verstöße seiner Anhänger im abgebrochenen Relegation-Rückspiel gegen den KFC Uerdingen im Mai 2018 gewehrt.

„Der Punktabzug verfälscht den sportlichen Wettbewerb. Diesen in fairer Weise zu fördern, ist oberster Satzungszweck des DFB. Ein Punktabzug ist daher in aller Regel nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient, einen unberechtigt oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen“, sagte der Vorsitzende Richter Richard Kästner. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann binnen eines Monats bei dem Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden.

Während des Relegationsrückspiels der Mannheimer um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den KFC Uerdingen am 27. Mai 2018 hatten Waldhof-Fans Rauchbomben auf das Spielfeld geworfen. Dies hatte zum Spielabbruch geführt. Der DFB-Kontrollausschuss belegte den SV Waldhof anschließend unter anderem mit einem Abzug von neun Punkten in der laufenden Saison. In einer anschließenden Berufungsverhandlung reduzierte das DFB-Bundesgericht die Strafe auf drei Punkte.