Der deutsche Staat darf aktenkundigen Fußball-Hooligans die Ausreise zu Spielen im Ausland verweigern (Symbolbild). Foto: dpa/Axel Heimken

Einem Fan vom Drittligisten SV Waldhof Mannheim wurde vom deutschen Staat verweigert, ein Spiel von Eintracht Frankfurt in Zypern zu besuchen. Dagegen hatte er geklagt – ohne Erfolg.

Frankfurt - Der deutsche Staat darf aktenkundigen Fußball-Hooligans die Ausreise zu Spielen im Ausland verweigern. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht hatte die Klage eines Anhängers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen einer ihm von Bundesbeamten untersagten Reise nach Zypern abgewiesen und die Maßnahme für rechtmäßig erklärt.

Der Kläger, selbst Mitglied der aktiven Fanszene des Drittligisten SV Waldhof Mannheim, hatte im November 2018 das Europa-League-Spiel von Eintracht Frankfurt bei Apollon Limassol besuchen wollen. Weil er zwischen 2015 und 2017 mit mehreren Gewaltdelikten im Umfeld von Fußball-Spielen auffällig geworden war, wurde er bei einer Ausreisekontrolle aufgehalten.

Wegen seiner für die ausgefallene Reise aufgebrachten Kosten hatte der Kläger 300 Euro verlangt, zusätzlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 350 Euro gefordert. Laut des Gerichts habe die begründete Gefahr bestanden, dass er bei dem Fußballspiel Gewalttaten hätte begehen können. Damit hätte er dem Ansehen der Bundesrepublik schweren Schaden zufügen können, weshalb die Ausreise zu untersagen war.