Auf der Internetseite der SPD bittet Landeschef Nils Schmid um Spenden. Foto: screenshot

Rechnungshof prüft, ob die Landtagsfraktionen im Wahlkampf Steuergelder missbrauchen.

Stuttgart - Die Landtagswahl rückt immer näher, jede Partei beobachtet kritisch die politische Konkurrenz. Vergangene Woche stand die CDU wegen eines Spendenbriefs in der Kritik, nun gerät die SPD wegen ihres Internetauftritts ins Visier.

Ob Plakate oder Zeitungsanzeigen, ob Handzettel oder Kugelschreiber, ob Fähnchen oder Eiskratzer mit Parteilogo: Wo auch immer man sich in diesen Tagen bewegt, der Landtagswahlkampf ist allgegenwärtig. Auch im Internet. Wo aber sind die Grenzen der Werbung, was ist erlaubt im Konkurrenzkampf um die Wählergunst?

Am Dienstag widmete sich die CDU-Landtagsfraktion noch einmal dem Fall Köberle. Bekanntlich war vergangenen Freitag ein Brief des Landwirtschaftsministers bekannt geworden, mit dem er bei mehreren hundert Unternehmen in seiner Heimatregion Ravensburg um Spenden geworben hatte. Stein des Anstoßes: Der Spendenaufruf trug im Briefkopf das Landeswappen. Die Opposition sprach umgehend von einer unzulässigen Vermischung von Parteiarbeit und Mandat, Grünen-Landtagsfraktionschef Winfried Kretschmann verurteilte den Bettelbrief als "verfassungswidrig", die SPD forderte eine Aufklärung des Vorfalls. Köberle selbst sprach von einem "bedauerlichen Fehler"; er habe den Brief vor dem Versand nicht gesehen, sonst wäre das Schreiben mit dem Briefkopf des CDU-Kreisverbandes Ravensburg versandt worden.

Aber war der Vorgang überhaupt ein Fehler? Landes-CDU-Generalsekretär Thomas Strobl hat inzwischen an die CDU-Kandidaten zur Landtagswahl geschrieben und davor gewarnt, sich durch die politische Konkurrenz einschüchtern zu lassen. Es sei "gängige Praxis und allgemein anerkannt, dass die Landtagsabgeordneten das Landeswappen führen dürfen", heißt es in dem Brief, der unserer Zeitung vorliegt. Dieses Vorgehen stehe "im Einklang mit der Geschäftsordnung des Landtags" und werde im Übrigen auch "von den Bundestagsabgeordneten bei der Führung des Bundesadlers im Briefkopf" so gehandhabt. Alles also nur ein Missverständnis? Rechtsexperten beklagen seit langem eine Grauzone. Die Geschäftsordnung des Bundestags und des Landtags seien schwammig, eine klare Trennung zwischen Mandat und Partei kaum möglich. "Der Abgeordnete kann sich doch nicht in der Mitte teilen", heißt es.

SPD-Spitzenkandidat Schmid wirbt

Und siehe da: Schon liegt der nächste, heikle Fall auf dem Tisch, der im Landtag für Diskussionen sorgen dürfte. Diesmal geht es um die SPD. Die Landtagsfraktion hat auf ihrer Homepage unter dem Titel "Warum SPD" einen Querverweis auf die Landespartei und ihren Spitzenkandidaten Nils Schmid. Dort wirbt der SPD-Landeschef für seine Themen zur Landtagswahl, nennt seine Termine im Wahlkampf und bittet um Spenden. Ob das zulässig ist?

Fakt ist: Die im Landtag vertretenen Parteien erhalten in jeder Legislaturperiode reichlich Steuergelder. Allein von 2001 bis 2006 waren das zusammen 19 Millionen Euro. Das Geld, so betonte es der baden-württembergische Rechnungshof nach einer Kontrolle im November 2008, dürfe aber nur für die parlamentarische Arbeit, nicht jedoch für Parteizwecke ausgegeben werden. Gerade im Bereich des Online-Auftritts der Fraktionen dürften "Hinweise und Querverweise auf Partei- und Wahlkampfseiten auch optisch keinen wesentlichen Umfang einnehmen". Die Fraktionen, so urteilten die Prüfer damals, seien "künftig zu größter Zurückhaltung" aufgerufen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, verlangte der Rechnungshof damals von Landtagspräsidenten Peter Straub (CDU), insgesamt 365.000 Euro Steuergelder von den Fraktionen zurückzufordern.

Hat die Landtags-SPD mit ihrem aktuellen Link zur Landespartei nun gegen die Vorgaben des Rechnungshofes verstoßen? Vor allem: Wer definiert die Grenzen? Seit dieser Woche sind die obersten Kontrolleure wieder im Landtag und prüfen das finanzielle Gebaren der vier Fraktionen in der zu Ende gehenden Legislaturperiode. "Wir werden dabei auch den Internetauftritt der Fraktionen unter die Lupe nehmen", sagte ein Sprecher des Rechnungshoges am Dienstag unserer Zeitung.

Die SPD freilich ist sich keiner Schuld bewusst. "Die Internetseite der Fraktion erfüllt die Vorgaben des Rechnungshofes ganz klar", beteuerte der Parlamentarische Geschäftsführer Reinhold Gall. Der Link nehme "nur einen unwesentlichen Umfang auf der Seite ein und sei klar gekennzeichnet". Diese Vorgabe sei ohnehin nicht mehr zeitgemäß. In der vom Internet geprägten Welt seien Links üblich. "Gerade in der Politik führen sie auch zu mehr Transparenz."