Das Foto zeigt Jörg Urban, den Vorsitzenden der AfD in Sachsen. Foto: dpa

Die AfD erhält im neuen sächsischen Landtag einen Sitz weniger als der Partei offiziell zusteht. Der Grund ist ein Formalfehler bei der Aufstellung der Kandidaten.

Dresden - Wegen der Kürzung der AfD-Landesliste werden die Rechtspopulisten im neuen sächsischen Landtag mit einem Abgeordneten weniger vertreten sein als ihnen laut Wahlergebnis zustünde. Grund sind Fehler bei der Aufstellung der Landesliste, auf der wegen formaler Verstöße nur 30 Bewerber zugelassen worden waren.

Die AfD erreichte in Sachsen 27,5 Prozent. Nach diesem Zweitstimmenergebnis stünden ihr eigentlich 39 Sitze im Landtag zu. Tatsächlich wird sie aber nur mit 38 Abgeordneten im neuen Plenum vertreten sein.

Von den künftigen AfD-Sitzen im Landtag werden 15 von Direktkandidaten besetzt, die ihre Wahlkreise gewonnen haben. Von diesen 15 Kandidaten standen aber auch 7 auf den 30 Plätzen der Landesliste. Wegen dieser Doppelung können von der Liste nur 23 weitere Kandidaten in den Landtag ziehen - und damit einer weniger als nach dem Wahlergebnis möglich.

AfD erstreitet Landtagssitze vor Gericht

Wie kam es zu der Kürzung der Liste? Zunächst hatte die AfD 61 Namen auf der Liste, doch dann ließ der Landeswahlausschuss zunächst nur 18 Bewerber davon zu. Grund waren formale Mängel bei der Aufstellung. Die Kandidaten wurden auf zwei getrennten Parteitagen mit unterschiedlichen Versammlungsleitern bestimmt. Zudem hatte die AfD beim zweiten Parteitag das Wahlprozedere nach den ersten 30 Plätzen geändert und fortan in Blöcken über mehrere Kandidaten abstimmen lassen.

Nach einer Beschwerde gegen die Kürzung der Liste auf 18 Namen erzielte die AfD vor dem Verfassungsgericht Leipzig einen Teilerfolg - das Gericht ließ diejenigen 30 Kandidaten auf der Liste zu, die in Einzelwahl nominiert worden waren.