Noch ist unklar, ob sich auch Ex-VW-Boss Martin Winterkorn vor Gericht verantworten muss. Foto: dpa

Im VW-Skandal ist die Frage nach der persönlichen Schuld der Führungsebene noch nicht geklärt. Wann dies geschieht ist offen.

Stuttgart - Unter Staatsanwälten der Republik ist es eine altbekannte Weisheit: Jeder hat mit dem Gericht zu tun, das er verdient. Soll heißen: Jeder Ankläger ist einem Gerichtsbezirk zugeordnet, dort verfolgt er die Straftaten, dort klagt er an, aber eben auch nur dort. Geht es nicht voran, bleibt oft nur der sehnsuchtsvolle Blick zu anderen Gerichten – diesen Blick wird seit Montag manch ein Ankläger aus Braunschweig haben.