Das Öffnen einer Tür durch den Schlüsseldienst darf laut Verbraucherschützern zwischen 70 und 150 Euro kosten. Berechnet jemand mehr als das Doppelte, ist es in der Regel Wucher Foto: dpa-tmn

Im Notfall online den erstbesten Handwerker nehmen? Keine gute Idee! Einzelne schwarze Schafe betreiben zunehmend Abzocke, die Zahl der Fälle ist 2018 in Baden-Württemberg sprunghaft angestiegen.

Stuttgart - Unseriöse Handwerker, die im Notfall völlig überhöhte Preise verlangen, beschäftigen in Baden-Württemberg zunehmend die Polizei. Wie das baden-württembergische Innenministerium unserer Zeitung sagte, hat sich die Zahl der Wucher-Fälle 2018 mehr als verdreifacht. Gab es 2017 noch 151 Fälle, waren es vergangenes Jahr über 500. Auch bei der Stuttgarter Polizei registriert man einen deutlichen Anstieg.

Bundesweit und online aktiv

Verstärkt angezeigt werden demnach vor allem Schlüsseldienste, aber auch Rohrreiniger. Der sprunghafte Anstieg der Fälle könne zum einen mit der zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für solche Machenschaften erklärt werden, heißt es. Zum anderen scheinen sich laut Innenministerium in diesen Bereichen auch tatsächlich vermehrt schwarze Schafe zu tummeln, die bundesweit und online aktiv sind.

Die Rede ist von „einzelnen Dienstleistungsunternehmen“, die bei der Abzocke von Menschen, die sich zum Beispiel ausgesperrt haben oder deren Abfluss verstopft ist, auch vor Nötigung und Betrug nicht zurückschrecken. Empfohlen wird daher, im Notfall ortsansässige Handwerker anzurufen, die keine teuren 0900-Telefonnummern haben. Zudem sollte man möglichst unter Zeugen vorab einen verbindlichen Komplettpreis vereinbaren. Innenminister Thomas Strobl (CDU) warnt die Verbraucher vor falscher Scham: „Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein unseriöser Notdienst ihre Notlage ausnutzen will, dann scheuen Sie sich nicht, Ihre örtliche Polizei zu informieren.“

Im Verdachtsfall die Polizei rufen

Mietwucher wird kaum geahndet

Wer die Zwangslage eines anderen finanziell ausnutzt, kann nach Paragraf 291 des Strafgesetzbuches mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden. Dies gilt theoretisch auch für stark überhöhte Mieten. Allerdings ist eine Zwangslage in dem Bereich in der Regel nicht nachweisbar, so dass die meisten Anzeigen im Sande verlaufen.