Bei der Paketannahme für unbekannte Nachbarn ist Vorsicht geboten. Foto: Shutterstock/paulaphoto

So gut wie jeder hat wohl schon einmal ein Paket angenommen, das für den Nachbar bestimmt war. Das Berliner Landeskriminalamt warnt allerdings davor, auf Betrüger reinzufallen. Paketdienste können Kunden nur schwierig davor schützen.

Stuttgart - Gerade in der Zeit vor Weihnachten sind mehr Pakete im Umlauf als sonst im Jahr. Das öffnet die Tore für Betrüger und Kriminelle. Das Landeskriminalamt Berlin warnte jüngst vor einer Masche, denen bereits mehrere Menschen zum Opfer gefallen sind.

Betrüger nutzen Gutmütigkeit aus

Die Methode ist denkbar einfach. Die Betrüger bestellen ein Paket auf Rechnung an eine Adresse einer nicht bewohnten Wohnung und kleben den angegebenen, falschen Namen auf Klingel und Briefkasten. Dann vertrauen sie darauf, dass der Zusteller das Paket bei einem gutmütigen Nachbarn abgeben wird. Sobald dies geschehen ist, fischen sie den Abholschein aus dem Briefkasten und greifen das Paket bei den nichts ahnenden Nachbarn ab.

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Für den Nachbarn, der das Paket angenommen hat, kann das zu ernsten Konsequenten führen, denn der Inhalt der Lieferung wurde bisher noch nicht bezahlt. Wer ein Paket für den Nachbarn annimmt, bestätigt dies mit seiner Unterschrift und ist somit bekannt und kann unter Umständen zivilrechtlich belangt werden.

Masche in Stuttgart noch unbekannt

Auch wenn sich das Vorgehen beängstigend anhört, hat es bisher nur das Landeskriminalamt Berlin aufgegriffen. Die Polizei Stuttgart berichtet auf Nachfrage, dass ihr bisher noch keine solcher Fälle in Stuttgart bekannt seien, die zur Anzeige gebracht wurden. Eine gewisse Vorsicht und gesundes Misstrauen bei Paketen für Nachbarn, von denen man bisher noch nichts gehört hat, ist natürlich trotzdem geboten.

Auch die Paketzusteller besitzen in dieser Sache eine gewisse Verantwortung. Wie Gerold Beck, Leiter der DHL-Pressestelle Süd, unserer Redaktion berichtet, kommen Betrugsversuche in solcher oder ähnlicher Form immer mal wieder vor, der letzte bekannte Fall datiert allerdings aus dem Sommer. Beck spricht davon, dass das Verfahren der Zustellung „relativ sicher“ sei. Kriminelle Energie könne man aber nicht zu 100 Prozent stoppen.

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„Die Vorgabe an unsere Auslieferer ist, dass Empfänger direkt an der Haustür nicht ihren Personalausweis vorzeigen müssen. Hier ist ein gewisses Vertrauen auf die Richtigkeit der Klingelschilder notwendig“, sagt Beck, fügt aber hinzu: „Manchmal werden allerdings Zusteller auf der Straße abgepasst. Wenn der Kunde dem Auslieferer in diesem Fall nicht bekannt ist, darf er ein Paket nur dann herausgeben, wenn sich dieser als rechtmäßiger Empfänger ausweisen kann.“

Schützen Sie sich selbst

Da die Kontrollmöglichkeiten der Paketdienste begrenzt sind, sei bezüglich der Betrugsmasche demnach vor allem die Nachbarschaft gefordert, sich nicht in eine solche rechtlich gefährliche Situation zu bringen und Pakete im Zweifel nicht anzunehmen.

Falls Sie dennoch ein Paket angenommen haben, lassen Sie sich am besten den Personalausweis des Abholers zeigen und informieren Sie die Polizei, sollte Ihnen etwas verdächtig vorkommen.