Großbritannien möchte die Privatsphäre von Kindern online besser schützen (Symbolbild). Foto: AFP

Um die Privatsphäre von Kindern online zu schützen, schlägt Großbritannien einen Katalog mit 16 Regeln vor. Neben sozialen Netzwerken zielt er unter anderem auch auf Bildungsangebote. Das Userverhalten der Kinder würde sich womöglich auch ändern.

London - Kindern könnte die Vergabe von „Likes“ in den sozialen Netzwerken einem britischen Vorstoß zum Datenschutz zufolge künftig unmöglich gemacht werden.

Über „Gefällt mir“ und ähnliche Klicks landeten Kinder in einer Art „Belohnungsschleife“, über die wiederum Internetkonzerne immer mehr persönliche Daten abschöpfen könnten, kritisierte das Büro der britischen Datenschutzbeauftragten Elizabeth Denham am Montag. Sie legte einen Entwurf zur Beratung vor, laut dem es Internetkonzernen nicht mehr erlaubt werden soll, Techniken einzusetzen, um Kinder zur weiteren Nutzung der Seiten zu ermuntern.

Insgesamt stellte das Büro der Datenschutzbeauftragten 16 Regeln vor, denen Online-Dienste zum Schutz von Kindern künftig folgen sollen. Gefordert werden unter anderem Einstellungen für „hohen Privatschutz“, zuverlässige Alterskontrollen und lediglich ein Minimum an Datensammlung sowie eine vorab deaktivierte Standortverfolgung. Bei ernsthaften Verstößen sollen die Techfirmen mit Geldbußen in Höhe von vier Prozent ihrer weltweiten Einkünfte bestraft werden.

„Diese Generation ist vernetzt“

Wenn die Beratungen über die Regeln abgeschlossen sind, wären sie die ersten ihrer Art weltweit. Sie betreffen nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch Apps, mit dem Internet verbundene Spielzeuge, Suchmaschinen sowie Nachrichten-, Bildungs-, und Streamingplattformen für Kinder, die im Vereinigten Königreich ihre Dienste anbieten - ungeachtet dessen, ob deren Sitz eigentlich im Ausland ist.

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„Diese Generation ist vernetzt“, sagte Datenschutzbeauftragte Denham am Montag. „Das Internet mit allen seinen Wundern ist fest in ihren Alltag eingebunden. Wir sollten unsere Kinder nicht daran hindern, es zu sehen. Aber wir müssen einfordern, dass sie geschützt sind, wenn sie es sehen.“

Neben den „Likes“ bei Facebook und Instagram bezog sich das Datenschutzbüro auch auf sogenannte Streaks bei Snapchat, die anzeigen, wie häufig sich Freunde Bilder hin- und hergeschickt haben. Sie hielten Kinder dazu an, der jeweiligen Seite unnötige persönliche Daten mitzuteilen oder ihre Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre auszuhebeln.

Auch in anderen Ländern versuchen mehr und mehr Regulierungsbehörden, Internetkonzerne wegen wachsender Sorgen um die Privatsphäre unter Aufsicht zu stellen.