Justizminister Guido Wolf demonstriert im Reutlinger Gerichtssaal eine elektronische Akte. Foto: dpa

Die Einführung der elektronischen Akte soll die Verfahren an den baden-württembergischen Arbeitsgerichten deutlich beschleunigen. Zunächst sorgt sie aber auch für einen Mehraufwand sowie Skepsis bei den Richtern

Reutlingen - Die Revolution im Gerichtssaal ist in vollem Gange – und die 360 baden-württembergischen Arbeitsrichter sehen sich als bundesweite Speerspitze. Flächendeckend haben sie die vollelektronische Akte eingeführt. Nun sind das Landesarbeitsgericht und die neun Arbeitsgerichte mitsamt der Außenstellen – 21 Standorte insgesamt – die „erste vollständig digital arbeitende Flächengerichtsbarkeit in Deutschland“, wie Justizminister Guido Wolf (CDU) im Arbeitsgericht Reutlingen betont.

Abgeschlossen wird damit eine dreijährige Pilot- und Erprobungsphase. Wolf verspricht sich von den Neuerungen vor allem eine effizientere Arbeit der Justiz und eine Beschleunigung der Verfahren, von denen etwa 38 000 pro Jahr im Südwesten bewältigt werden müssen. Von den Erfahrungen profitieren sollen bald auch die Zivil- und Sozialgerichte. Am Dienstagnachmittag besuchte Wolf noch das Landgericht Hechingen, das ebenfalls die E-Akte eingeführt hat.

2022 müssen die Anwälte elektronisch senden

Die Visualisierung auf den großen Bildschirmen, die nun in den Sälen hängen, sei ein hervorragendes Mittel für eine hochqualitative Arbeit, sagt Eberhard Natter, der Präsident des Landesarbeitsgerichts. So könne der Richter mit den Streitparteien leichter Vergleichsvereinbarungen erarbeiten oder ihnen Inhalte juristischer Datenbanken anzeigen. Zudem ließen sich „virtuelle Versandpakete“ künftig per Knopfdruck statt auf dem Postweg an die Anwälte senden, was viel Zeit einspare.

2026 müssen alle Gerichte bundesweit mit der E-Akte ausgestattet sein. Bereits vom 1. Januar 2022 an sind alle Rechtsanwälte und Behörden verpflichtet, ihre Schriftsätze elektronisch einzureichen, was bisher selten stattfindet. Folglich werden alle Papierakten noch elektronisch erfasst. „Der Aufwand des Scannens ist beträchtlich“, sagt Natter. Daher sieht er in der E-Akte kein Rationalisierungsinstrument. Mit Verweis auf die Erfassung versichert auch der Minister, die Einführung sei nicht dazu gedacht, um Personal zu reduzieren. „Keinerlei Einsparpotenzial“ könne er im Servicebereich erkennen. Unter Wolf-Vorgänger Rainer Stickelberger (SPD) hatte eine interne Projektgruppe ein mittel- bis langfristiges Sparvolumen von 1600 Stellen für Servicekräfte oder 80 Millionen Euro pro Jahr erkannt.

Virtuelle Verhandlung bleibt Zukunftsvision

Geld sparen lässt sich mit den nun möglichen Videokonferenzen – wenn etwa ein Dolmetscher (im Asylverfahren) nicht mehr für viel Geld anreisen muss oder wenn ein fernab wohnhafter Zeuge vernommen wird. Die rein virtuelle Verhandlung via Internet wird dagegen Zukunftsvision bleiben. Auf den direkten und zuweilen emotionalen Austausch mit den Streitparteien wollen die Arbeitsrichter nicht verzichten, sagt Natter.

Doch nicht alle Richter tun sich leicht mit der neuen Technik. Bei einschneidenden Veränderungen gebe es immer mit „gewissen Widerständen zu kämpfen“, sagt Wolf. „Das ginge mir selbst nicht anders.“ Betina Rieker, Direktorin des Arbeitsgerichts Reutlingen, führt durch Räume ohne Aktenberge. Ordner gebe es nur noch für handschriftliche Aufzeichnungen der Richter. Wohl stellvertretend für ihre Kollegen räumt sie am Rande aber selbst ein, dass sich komplizierte Sachverhalte längerer Schriftstücke auf Papier besser erfassen lassen.

Datenschutzbeauftragten nicht eingebunden

Auch ihre Belastbarkeit und IT-Sicherheit muss die neue Technologie erst noch in der Praxis unter Beweis stellen. Zudem wurde der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink in das Datenschutzkonzept für die E-Akte nicht eingebunden. „Es wäre kein Fehler gewesen, wenn man unsere Expertise schon im Planungsstadium eingeholt hätte“, kritisierte er das Verhalten des Justizministeriums gegenüber unserer Zeitung. Von Interesse dürfte zum Beispiel sein, wer Zugang zu den jeweiligen Akten hat und wie die Daten vor Unbefugten gesichert werden.