Heiko Maas legt Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung vor. Foto: dpa

Was die Vorratsdatenspeicherung angeht, will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung von Terror und Verbrechen lediglich eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zulassen.

Berlin - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will zur Bekämpfung von Terror und Verbrechen lediglich eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zulassen. Der Ressortchef stellte am Mittwoch in Berlin seinen Vorschlag für eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung vor. Demnach sollen die Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal vier Wochen gespeichert werden.

Alle Daten zum E-Mail-Verkehr will Maas überhaupt nicht speichern lassen. Inhalte der Kommunikation sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen. Die große Koalition hatte über Monate um die Frage gerungen, ob Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung zurückkehren sollte oder nicht. Es geht dabei um die systematische Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürger. Die Datensammlung soll beim Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen helfen.